Betriebsratswahlen: Das sind die Regeln
Dieser Gastbeitrag von Marlene Keller informiert Sie über die Voraussetzungen für Betriebsratswahlen.
Soziale Härten können durch bestimmte Entscheidungen von Arbeitgebern entstehen. So werden manchmal Kündigungen ausgesprochen, die nicht immer gerechtfertigt sind. Glücklich scheinen die Arbeitnehmer, die durch einen Betriebsrat unterstützt werden. Dieses Gremium kann die Mitarbeiter im Betrieb schützen.
Schließlich besitzt ein Betriebsrat sogenannte Beteiligungsrechte, durch die Mitsprache in vielen Bereichen des Unternehmens entsteht. So kann das Gremium in sozialen, personellen und ökonomischen Angelegenheiten mitbestimmen. Nicht immer existiert ein Betriebsrat. Unter bestimmten Voraussetzungen können allerdings Wahlen abgehalten werden, durch den die Institution legitimiert wird.
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Regeln und Voraussetzungen für Betriebsratswahlen
Laut Paragraph 1, Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes müssen gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, damit die Wahl eines Betriebsrates möglich ist. So benötigt der Betrieb mindestens fünf Angestellte, von denen drei Personen wählbar sein müssen. Nur die Mitarbeiter, die seit mindestens sechs Monaten für das Unternehmen tätig sind, können sich zur Wahl aufstellen. Wenn der Betrieb kürzere Zeit existiert, sind sämtliche Angestellten wählbar.
Allerdings müssen diese bereits bei der Betriebsgründung für das Unternehmen tätig gewesen sein. Das Betriebsverfassungsgesetz definiert nicht nur, welche Personen wählbar sind, sondern auch welche Mitarbeiter an der Wahl zum Betriebsrat teilnehmen dürfen. Die Stimme dürfen die Mitarbeiter abgeben, die ihre Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Wahl erreicht haben.
Es spielt keine Rolle, wie lange die wählenden Angestellten bereits im Unternehmen tätig sind. Allerdings sind leitende Mitarbeiter von den Betriebsratswahlen ausgeschlossen, weil die Möglichkeit besteht, dass ein Einfluss auf die Wahlen ausgeübt wird.
Ablauf einer Betriebsratswahl
Der Ablauf der Wahl, durch den Mitglieder des zukünftigen Betriebsrates legitimiert werden, gilt als kompliziert. Die Wahlregeln müssen eingehalten werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Ergebnis entweder durch die zuständige Gewerkschaft oder sogar durch den Arbeitgeber angefochten wird. Daher ist es immer ratsam, sich vor dem Abhalten von Betriebsratswahlen bei den örtlichen Gewerkschaften aufklären zu lassen.
Diese Arbeitnehmerorganisationen bieten wichtige Unterstützung in Form von Informationsmaterialien, Schulungen oder Seminaren. Sie können den Kontakt zu einem Anwalt vermitteln vornehmen kann. Experten empfehlen zudem die Lektüre von Fachliteratur. Für die Anschaffung bestimmter Materialen, wie zum Beispiel dem Betriebsverfassungsgesetz, muss unter Umständen sogar der Arbeitgeber aufkommen.