Sozialwahl 2023

Wenn eine so große Wahl wie Sozialwahl 2023 online durchgeführt wird, darf ich dann bei der Mitgliederversammlung im Verein auch online abstimmen? Warum Online-Wahlen und Online-Mitgliederversammlungen im Verein auch rechtlich möglich sind.

Erstmals dürfen 22 Millionen der rund 52 Millionen Wahlberechtigten bei der bundesweiten Sozialwahl online teilnehmen. Versicherte und Rentner:innen sind bis zum 31. Mai dazu aufgerufen, die Sozialparlamente in Deutschland neu zu bestimmen. Gewählt werden Mitglieder der Verwaltungsräte von gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen. Bei der Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und der Handelskrankenkasse hhk ist eine Online-Stimmabgabe während der Sozialwahl 2023 möglich.

Wollen Sie Ihre Mitgliederversammlung im Verein ebenfalls online durchführen? Wir erklären, wie es geht.

Wenn die Sozialwahl 2023 online stattfindet, ist die Online-Stimmabgabe rechtlich auch für Vereine möglich?

Ja, das ist sie! Seit dem 21.03.2023 können Vereine hybride Mitgliederversammlungen, bei denen sowohl vor Ort als auch digital abgestimmt wird, auch ohne Satzungsänderungen umsetzen. Zuvor war die Online-Wahl im Verein auch schon jahrelang möglich, allerdings bedurfte es einer Satzungsänderung. Für rein virtuelle Versammlungen braucht es nun nur noch einen Mitgliederbeschluss. Der entsprechende Paragraf § 32 Abs. 2 BGB des Bürgerliches Gesetzbuchs wurde vom Gesetzgeber angepasst.

Die Online-Mitgliederversammlungen im Verein hatte der Bundestag erstmals im März 2020 möglich gemacht, mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie. Was usprünglich als Vorsichtsmaßnahme begann, entwickelte sich zur gängigen Praxis. Digitale und hybride Versammlungsformate im Verein nahmen zu. Vereine sparen damit nicht nur Kosten und verbessern ihren CO2-Fußabdruck, sie schaffen in Bezug auf die Teilnahme auch maximale Flexibilität für Ihre Mitglieder.

Sollte ich trotz des neuen Gesetzes eine Satzungsänderung vornehmen?

Ende August 2022 lief das Corona-Gesetz zwar aus, doch inzwischen hat der Gesetzgeber, wie oben beschrieben, Abhilfe geschafft. Dennnoch kann eine Aufnahme der Online-Wahl in die Vereinssatzung nach wie vor sinnvoll sein, denn so können Sie Mitgliederversammlungen auch ohne vorherigen Mehrheitsbeschluss rein virtuell umsetzen. Damit können auch Mitglieder aus anderen Städten, Bundesländern oder im Ausland unkompliziert an demokratischen Bschlüssen teilnehmen.

Nehmen daher auch Sie die virtuelle Mitgliederversammlung sowie die Online-Stimmabgabe in die Satzung Ihres Vereins auf:

Mehr Infos zur Satzungsänderung im Verein >

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