Aufgaben der Mitarbeitervertretung
Alternative Interessenvertretungen in Betrieben und Unternehmen werden auch als Mitarbeitervetretung bezeichnet. Deren Gründung bietet sich für Unternehmen ohne Betriebsrat an, da ähnliche Themen behandelt werden, jedoch die Ausgestaltung einer Mitarbeitervertretung frei ist.
Mitarbeitervertretung – Aufgaben
Unter einer Mitarbeitervertretung wird in der Regel die betriebliche Mitbestimmung auf kirchenrechtlicher Grundlage (MVG-EKD) verstanden. Manche Unternehmen verwenden den Begriff Mitarbeitervertretung aber auch als Synonym für alternative Interessenvertretungen.
In Unternehmen ohne Betriebsrat bietet die Mitarbeitervertretung den Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Interessen vor dem Arbeitgeber zu vertreten. Dies beruht auf freiwilligem Engagement. Mitarbeitervertretungen sorgen für eine transparente Unternehmenskultur, die eine Einigung von Führungskräften und Mitarbeitern zum Ziel hat.
Hauptsächlich erfüllt die Mitarbeitervertretung Aufgaben, die eine stabile Unternehmenskultur fördern:
- Pflege eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber
- Vertretung von Interessen der Arbeitnehmer in einem Betrieb oder Unternehmen
- Förderung der Mitbestimmung im Unternehmen durch freiwilliges Engagement
Zur Förderung der Mitbestimmung und Transparenz gehört die Teilnahme an Abstimmungen und Mitarbeiterbefragungen. Wechselt ein Unternehmen zum Beispiel den Standort, können sich Arbeitnehmer über die Mitarbeitervertretung an der Bürosuche beteiligen. Auch gemeinsame Teambuilding-Events und Arbeitsgruppen können so geplant werden. Über solche und ähnliche Themen kann abgestimmt werden.
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Besonders wichtige Themen für eine Mitarbeitervertretung sind:
- Personalabbau
- Entgelt
- Arbeitszeitmodelle
- Weiterbildung und Karriere
Mitarbeitervertreter können sich aber auch für die Gleichstellung von Männern und Frauen im Beruf einsetzen. Betrieblicher Umweltschutz, Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Beschäftigungssicherung und -förderung sind ebenso von Interesse der Mitarbeitervertretung. Darüber hinaus können sich Mitarbeitervertreter für die Eingliederung von Schwerbehinderten, älteren, ausländischen oder besonders schutzbedürftigen Personen einsetzen. Auch die Verhinderung von Ungleichbehandlung aufgrund von Religion, Herkunft, Nationalität, Abstammung, sexueller und geschlechtlicher Identität oder politischer Einstellung gehören dazu.
Hierbei gilt, dass die Mitarbeitervertretung stets die Interessen der Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und Anliegen dementsprechend weiterleitet. Holen Sie sich als Arbeitgeber mit Online-Mitarbeiterbefragungen zudem regelmäßig ein Stimmungsbild Ihrer Angestellten ein! Profitieren Sie von der Online-Wahl der Mitarbeitervertretung und von der Online-Mitgliederbefragung und holen Sie ein Angebot für digitale Wahlen für Ihr Unternehmen ein!
Formen der Mitarbeitervertretung
Durch die aktive Unterstützung der Arbeitgeber, kann eine Mitarbeitervertretung profitieren. Die konkrete Form und Ausgestaltung der Mitarbeitervertretung kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren und ist auch branchenabhängig.
Hat sich innerhalb eines Unternehmens eine selbstständige Mitarbeitervertretung etabliert, so kann diese Abstimmungen über Vorschläge durchführen, die anschließend von der Geschäftsführung umgesetzt werden sollen.
Die Mitarbeitervertretung kann auch als reine Arbeitnehmervertretung verstanden werden, die sich oft aus Arbeitnehmern unterschiedlicher Abteilungen zusammensetzt. Manche Arbeitgeber regen auch einen Zusammenschluss zu einem Gremium an, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten und so Konflikten vorbeugen.
Vorteile der Wahl zur Online-Mitarbeitervertretung
Bei der Wahl der Mitarbeitervertretung sind die Stimmen aller Arbeitnehmer im jeweiligen Unternehmen gefragt. Um alle Wahlberechtigten zu aktivieren, sollten die Wahlinformationen alle Wahlberechtigten erreichen. Zudem sollte die Stimmabgabe möglichst niedrigschwellig und flexibel sein, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erzielen.
Alternative Interessenvertretungen müssen mit der Online-Wahl nicht länger als Mehrbelastung gesehen werden.
Binden Sie alle Mitarbeiter ein und erreichen Sie mit der Online-Wahl:
- Täglich anwesende Festangestellte
- Auszubildende
- Minijobber
- Angestellte im Urlaub
- Angestellte in Elternzeit
- Mitarbeiter im Außendienst
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