Wahlreglement bei Hochschulwahlen
Wie die Wahlen zum Studentenrat oder anderen Uni-Gremien ablaufen, entscheiden die Universitäten weitgehend selbst. In der Schweiz gibt es zwar auf Bundesebene seit 2011 ein Hochschulrahmengesetz, doch darin wird zur Gremienwahl nichts festgehalten. Auch die Universitätsgesetze der einzelnen Kantone behandeln das Thema nicht.
Erfahren Sie hier mehr über das Universitätsgesetz
Wichtiger sind die Universitätsordnungen, manchmal auch Statute genannt, die etwa festlegen, welches Wahlverfahren angewandt wird. Der konkrete Ablauf für die einzelnen Gremienwahlen ist allerdings in den Wahlreglementen festgehalten.
Rahmenbedingungen zur Hochschulwahl
Das Wahlreglement legt detaillierte Rahmenbestimmungen für die Gremienwahlen fest. Das ist wichtig, damit die Organisation der Wahl gelingt und ihre Rechtssicherheit gewährleistet ist. Folgende Punkte müssen in den Wahlreglementen berücksichtigt werden:
- Art der Gremienwahl
- Wahlgrundsätze nach denen die Wahl durchgeführt wird
- Zeitpunkt der Wahl und der Wahlausschreibung
- Möglichkeiten der Stimmabgabe
- Inhalte der Wahlbekanntmachung
- Form und Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Einsprüchen
- Form der Wahlunterlagen
- Einzusetzende Wahlorgane
- Aktives und passives Wahlrecht an der Hochschule
- Ablauf der Auszählung der Wahl
- Bekanntgabe der Wahlresultate
Ausgestaltung der Wahlordnung
Bezüglich der Ausgestaltung der Wahlreglemente sind die Hochschulgremien an die Aussagen des jeweiligen Universitätsgesetzes eines Kantons und an die Universitätsordnung gebunden. Darin ist beispielsweise festgelegt, ob die Universitätsleitung ein neu gestaltetes Wahlreglement gestatten muss. Außerdem findet man in der Universitätsordnung Aussagen darüber, welches Wahlverfahren angewandt wird. Meist handelt es sich nach dem Vorbild der Nationalratswahl um das Proporzverfahren, das ein Streichen, Kumulieren und Panschieren von Kandidaten vorsieht.
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Online-Wahlen an der Hochschule durchführen
Schon jetzt profitieren viele schweizer Hochschulen von den Möglichkeiten der Online-Hochschulwahl. So haben die Studierendenräte der Universitäten Zürich, Bern und Basel die elektronische Wahl in ihr Wahlreglement aufgenommen. Durch die Online-Stimmabgabe sparen sie Zeit und steigern gleichzeitig die Wahlbeteiligung.
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