Inhalt des Universitätsgesetzes
Das Universitätsgesetz regelt die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der schweizer Hochschulen, ihre Struktur, Organisation und Finanzierung. Jeder Kanton hat ein eigenes Universitätsgesetz, doch inhaltlich unterscheiden sich die Gesetzestexte nicht allzu sehr. Häufig regelt das Universitätsgesetz, welches Hochschulgremium die Wahlreglemente erlassen oder genehmigen muss.
Allgemeine Bestimmungen des Universitätsgesetzes
Alle Universitätsgesetze haben gemein, dass sie die Rechtsform der Hochschulen festlegen und die Rechte und Pflichten bestimmen, die den Universitäten zufallen. Beispielsweise lassen sich in den meisten Universitätsgesetzen Regelungen darüber finden, wer das Eigentumsrecht an universitären Entwicklungen hält, welche Zugangsvoraussetzungen es für Studierende gibt oder wie sich die Hochschulen finanzieren. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Bestimmung über die Organisation der Universitäten und das Zustandekommen ihrer Gremien
Wahl der Gremien
Das höchste Organ der schweizer Hochschulen, meist Universitätsrat genannt, wird von der Regierung des jeweiligen Kantons bestimmt. Der Senat hingegen wird von den Hochschulen selbst eingesetzt. Er setzt sich aus den Professoren der Universität, Vertretern der Studierenden und des Mittelbaus zusammen. Zusätzlich dazu sehen manche Universitätsgesetze vor, dass Privatdozenten oder andere Assistierende sich eigenständig organisieren. Alle diese Gruppen wählen ihre eigenen Gremien, die wiederum Vertreter in den Senat schicken.
Bestimmungen über den StuRa
Die umfangreichste Wahl an den schweizer Hochschulen ist die zur Bestimmung des Studentenrates (StuRa). Im Universitätsgesetz wird festgelegt, dass der StuRa die Studierenden einer Hochschule vertritt und sich eigenständig eine Geschäftsordnung und ein Wahlreglement gibt. Diese müssen bloß von der Universitätsleitung genehmigt werden. Viele Studentenräte haben die elektronische Wahl in ihr Reglement aufgenommen und wählen inzwischen online.
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