Digitalisierung der Verwaltung

Ein ausreichendes Online-Angebot in der Verwaltung scheint in Deutschland noch in weiter Ferne, auch wenn es viele Vorteile mit sich bringen würde. Ein Gesetz, dass die Digitalisierung voranbringen soll, verpflichtet Bund und Länder nun bis Ende 2022 Maßnahmen durchzusetzen. Doch wie steht es um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland?

Die Verwaltung muss tagtäglich riesige Berge an Informationen verarbeiten. Digitale Lösungen können deshalb viel Zeit und Nerven sparen. Auch in Bezug auf Abstimmungen können viele Verwaltungen von der Digitalisierung profitieren. So kann mit einem Online-Wahlsystem wie POLYAS orts- und zeitunabhängig über Themen abgestimmt werden und Ergebnisse können in wenigen Minuten automatisch ausgezählt und als Datei abgerufen werden.

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Onlinezugangsgesetz trat 2017 in Kraft

Verwaltung digitalDass eine Digitalisierung der Verwaltung wünschenswert und sogar notwendig ist, erkannten auch die Gesetzgeber in Deutschland: Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz oder OZG trat 2017 in Kraft. Bund und Länder sind somit verpflichtet Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten – und dies bis Ende 2022 umzusetzen. Alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung müssen demnach über ein einziges Portal gefunden werden können.

NRW als Vorreiter für Digitalisierung der Verwaltung

Auch Kommunen soll die digitale Gremienarbeit erleichtert werden – Nordrhein-Westfalen gilt dabei als Vorreiter. 2021 startete dort das „Modellprojekt für digitale und hybride Gremiensitzungen“. Darin prüft Deloitte, ein Dienstleister in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Consulting für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen, diverse Systeme für digitale und hybride Gremiensitzungen hinsichtlich Systemanforderungen und User-Experience – darunter auch POLYAS.

Studie über Online-Wahl Anbieter

Die Deloitte-Studie sollte zeigen, ob es Systeme gibt, die allen „MUSS“-Anforderungen entsprechen  und somit für Verwaltungen nutzbar wären. Die Anforderungen schlossen u. a. einen Streaming-Dienst gekoppelt mit der Abstimmungs-Software als Voraussetzung mit ein. Da dies weder POLYAS noch andere Online-Wahl-Systeme anbieten, hat keine Firma die „MUSS“-Anforderungen erfüllt. POLYAS wurde von Deloitte allerdings hervorgehoben, da wir eine Zertifizierung auf Basis des Common Critieria – Standards durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorweisen können.

Studie Online-Wahl Anbieter

Eine weitere Hürde bei der Digitalisierung der Verwaltung wurde im NRW-Landtag aus dem Weg geräumt: Das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde im April 2022 beschlossen. Demnach ist es dauerhaft möglich, digitale und hybride Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretung abzuhalten. So kann nun die Gremienarbeit mit einer Online-Wahl, einem Live Voting oder einer Online-Nominierung erleichtert werden.

Bringen Sie Ihre Gremienarbeit voran – mit POLYAS!

Die Weichen für Online-Behördengänge und hybride oder digitale Versammlungen, sowie Abstimmungen, wurden gelegt. Es bleibt abzuwarten, ob sich bis Ende 2022 die gesetzlichen Gegebenheiten zu Gunsten der Digitalisierung ändern werden.

Digitale Abstimmungen mit POLYAS