Ablauf der Vorstandswahlen im Berufsverband

Der Ablauf von Vorstandswahlen im Berufsverband ist im Gesetz nicht so streng vorgegeben, wie der einer Betriebsratswahl. Eindeutig festgelegt ist nur, dass die nach dem Vereinsrecht organisierten Verbände einen Vorstand wählen müssen.

Rechtliche Grundlage

Den entsprechenden Passus findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort heißt es auch, dass der Vorstand von den Mitgliedern gewählt wird. In der Praxis gibt es dabei verschiedene Verfahren, bei der die Vorstandswahl entweder direkt oder indirekt abläuft.

Doch auch wenn der Gesetzgeber den Berufsverbänden einen großen Freiraum für die Gestaltung ihrer Vorstandswahlen gelassen hat, gibt es zentrale Punkte, die sich bei jeder Wahl wiederholen und immer beachtet werden müssen.

Der Ablauf der Vorstandswahl kann durch digitale Prozesse enorm vereinfacht werden. Mit POLYAS können Sie ihren Vorstand sogar online wählen.

Ablauf der Vorstandswahl

Wer kann Vorstandsmitglied werden?

Mitglieder, die wahlberechtigt sind, dürfen in aller Regel auch in den Vorstand gewählt werden. Allerdings können auch Personen in das Gremium gewählt werden, die kein Mitglied des Berufsverbands sind – sofern es die Satzung erlaubt.

Wahlvorschläge für die Vorstandswahl

Für das Vorschlagen von Kandidaten zur Vorstandswahl gibt es in jedem Unternehmen gesonderte Verfahren. Meist können jedoch alle Mitglieder Kandidaten benennen. Häufig gibt es eine Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge.

Wie lange dauert die Amtszeit des Vereinsvorstands?

Die Amtszeit des Vorstands eines Berufsverbands ist sehr unterschiedlich. Bei einigen amtiert er nur ein Jahr, bei anderen sogar bis zu vier Jahre. Entscheidend ist, was in der Satzung steht.

Lesen Sie hier mehr über die Wahlperiode des Berufsverbands!

Wahlverfahren

Der Berufsverband entscheidet selbst, ob der Vorstand durch eine Mitgliederversammlung, eine Vertreter- oder eine Delegiertenversammlung gewählt wird. Auch die Methode der Stimmabgabe bestimmt der Verband und hält sie in der Satzung fest.

Stimmrecht bei Vorstandswahlen

Das Stimmrecht haben alle Mitglieder des Berufsverbands. Allerdings können einzelne Mitglieder davon ausgeschlossen werden, wenn Sie eine gewisse Altersgrenze noch nicht erreicht haben oder ihre Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt haben.


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Online-Wahl im Berufsverband

Mit der Online-Wahl können Sie den Ablauf der Wahl erheblich vereinfachen. Durch die Digitalisierung der Prozesse verringern Sie die Kosten der Vorstandswahl erheblich. Außerdem ist die Online-Wahl barrierearmer als die Briefwahl – Ihre Mitglieder werden sich daher stärker an der Vorstandswahl beteiligen. 

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