Naturschutzverein gründen
Sie wollen einen Naturschutzverein gründen? Im Folgenden erklären wir Ihnen, was es bei der Gründung eines Vereins zu beachten gilt.
Wie erreiche ich den Naturschutz-Status?
Die Gründung eines Naturschutzvereins verläuft im Grunde genauso wie die Gründung jedes anderen Vereins. Rechtliche Unterschiede gibt es nicht. Ob ein Verein als Naturschutzverein gilt, entscheidet sich in Abhängigkeit vom Gründungszweck, welcher in der Satzung festgelegt wird.
Die fertige Satzung wird im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Dieses entscheidet allerdings nicht, ob der Verein auch gemeinnützig ist. Der Status der Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt erteilt oder auch entzogen. Von dieser Einschätzung hängt ab, welche Steuern ein Verein zahlen muss und ob die Mitglieder ihren Vereinsbeitrag bei der Steuer geltend machen können.
Für die Gründung Ihres Naturschutzvereins müssen Sie einen Vereinsvorstand wählen. Führen Sie diese Wahl einfach online durch.
Schritt für Schritt einen Naturschutzverein gründen
Die Gründung eines Vereins ist über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Vereinsgesetz (VereinsG) genauestens geregelt.
1. Für eine Vereinsgründung braucht es mindestens sieben Mitglieder. Das gilt natürlich auch für Naturschutzvereine.
2. Als nächstes müssen Sie einen Vereinsnamen festlegen. Aber Achtung! Sie dürfen keinen Namen wählen, den es schon gibt oder der einem bestehendem Namen zu ähnlich ist. Informieren Sie sich daher vorab im Registerbezirk, denn im Zweifelsfall drohen Ihnen hohe Schadenersatzforderungen.
3. Einigen Sie sich am besten vor dem Erstellen einer Satzung darüber, wer den Vorstand und somit die Leitung des Vereins übernehmen könnte.
4. Rufen Sie nun alle Mitglieder zur Gründungsversammlung zusammen. Zuerst wählen Sie einen Vorstand, dann braucht Ihr Verein eine Satzung. Dies ist der zentrale Moment in der Gründung Ihres Naturschutzvereins. Hier legen Sie unter anderem fest, wie der Verein strukturiert ist, wie sich der Vorstand zusammensetzt, und worüber demokratisch abgestimmt werden soll. Diese Informationen müssen auf jeden Fall in der Satzung auftauchen:
- der Vereinsname
- der Ort, in dem sich der Vereinssitz befindet
- den Vereinszweck (An dieser Stelle der Satzung müssen Sie deutlich machen, wie Sie mit Ihrem Verein zum Naturschutz beitragen wollen)
- die Aussage, dass der Verein eingetragen werden soll
- die Bedingungen für das Eintreten in den Verein
- die Höhe der Mitgliedsbeiträge
- ein Verfahren zur Protokollierung von Beschlüssen
- eine Regelung zur Wahl des Vorstands
- sowie das Vorgehen bei der Einberufung einer Mitgliederversammlung
5. Legen Sie unbedingt ein Protokoll der Sitzung an, dieses brauchen Sie für die Behörden! Das Protokoll muss Folgendes beinhalten:
- Ort und Tag der Sitzung
- Name des Protokollführers und des Versammlungsleiters
- Wahlergebnisse und gefasste Beschlüsse
- Name, Anschrift, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
- Die Unterschriften des Protokollführers und des ersten Vorsitzenden.
Hier finden Sie ein Muster-Protokoll zur Vorstandswahl im Verein
Eintragung des Vereins
Hierbei ist das Finanzamt am Zug. Es prüft, ob der Status der Gemeinnützigkeit vorliegt. Diese Prüfung wird in einem Abstand von drei Jahren wiederholt. Damit die Gründung Ihres Naturschutzvereins zur Eintragung ins Vereinsregister führt – und Sie ein „e.V“ an Ihren Vereinsnamen hängen dürfen –, muss der gewählte Vorstand dem zuständigen Finanzamt das Protokoll der Gründungsversammlung sowie die verabschiedete Satzung vorlegen.
Manchmal ist zur Beglaubigung der Urkunde ein Notar nötig. Die Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister ist aus rechtlicher Sicht vorteilhaft, denn ein nicht eingetragener Verein ist einem eingetragenem nicht in allen Punkten gleichgestellt. Privatpersonen können sich so vor rechtlichen Folgen schützen. Zu guter Letzt muss der Vereinsvorstand ein Bankkonto eröffnen. Die Eintragung eines Vereins kostet zusammengerechnet etwa 90 bis 140 Euro (für Notar, Registergebühr und Bekanntmachung).