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Stimmzettel für eine Abstimmung

Stimmzettel für eine Abstimmung

Die Interessenvereinigung - sei es ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Berufsverband - ist nur beschlussfähig, wenn auf den zentralen Versammlungen (Mitgliederversammlung, Delegiertenversammlung, Hauptversammlung, Vollversammlung oder Generalversammlung) über zentrale Vorhaben und Angelegenheiten abgestimmt werden kann. Durch die Abstimmung gestalten die stimmberechtigten Mitglieder das Geschehen ihrer Institution. 

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Stimmzettel-Vorlage für eine Abstimmung zum Download

Der Stimmzettel einer Abstimmung kann den anwesenden Mitgliedern ausgehändigt werden und an die nicht anwesenden Mitglieder per Mail verschickt werden. So gewährleisten Sie, dass möglichst viele Wahlberechtigte ihr Stimmrecht wahrnehmen.
Bei dieser Variante müssen Sie die Beschlussfähigkeit der Versammlung jedoch anhand Ihrer Satzung / Wahlordnung überprüfen.

Achten Sie bei dem Aufbau Ihres Stimmzettels für die Abstimmung auf eine Beschreibung des Anlasses: Erläutern Sie in der Anleitung des Stimmzettels das Beschluss-Thema und die zur Abstimmung stehenden Fragestellung. So machen Sie den Sachverhalt für Ihre Mitglieder nachvollziehbarer. 

Kostenlose Stimmzettel-Vorlage zum Download
Stimmzettel-Vorlage für eine Abstimmung (PDF)
Kostenlose Stimmzettel-Vorlagen für Vereinswahlen zum Download
Hier finden Sie verschiedene Stimmzettel-Vorlagen für Vereinswahlen
 

Abstimmungen können Sie in wenigen Schritten online durchführen

„Die Online-Wahl gibt uns die Möglichkeit, die Wünsche und Stimmungen aller Mitglieder einzuholen, ohne dass diese dafür viele hundert Kilometer anreisen müssen.“ - Frank Prior, Pilzfreunde e.V.

Geben auch Sie Ihren Mitgliedern die Möglichkeit der ortsunabhängigen Stimmabgabe und führen Sie Wahlen, Abstimungen und Beschlussfassungen kontaktfrei online auf Ihrer virtuellen Versammlung durch.

Alle Informationen im Überblick >

Stimmzettel für die Mitglieder: Schriftlich oder online

Beschlüsse müssen nicht notwendigerweise in einer Versammlung der Mitglieder zur Abstimmung gebracht werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 32 sieht vor, dass Abstimmungen auch in schriftlicher Form abgehalten werden können.

Hier greifen die komfortablen Möglichkeiten unseres digitalen Jahrhunderts und so können Sie E-Mails oder Online-Wahlen als Abstimmungs-Werkzeug nutzen. Immer vorausgesetzt, die Satzung / Wahlordnung hat den Wahl-Verlauf entweder explizit erlaubt oder lässt eine Spielraum für die freie Gestaltung der Abstimmung. 

Hier erfahren Sie mehr über Inhalte einer Vereinssatzung

So können Beschlüsse auch ohne eine Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich entschieden werden. Die einfachste Variante ist ein Stimmzettel mit den Ankreuz-Optionen für (JA), (NEIN) und (ENTHALTUNG). Wobei die Option der Enthaltung in einigen Institutionen als überflüssig gilt und somit gar nicht in die Stimmvergabe integriert wird. Daher genügen je nach Ermessen Ihres Vorstandes die Optionen für oder gegen einen Beschluss abstimmen zu können.

POLYAS Tipp: Wenn Sie auf Ihrer Versammlung - vor Ort oder virtuell - digitale Abstimmungen, Beschlussfassungen und Wahlen durchführen möchten, nutzen Sie unsere praktische Übersicht mit Leitfäden und Informationen zu Corona-Bedingungen. Alle Infos zu virtuellen Abstimmungen im Überblick >

Sind Ihre Mitglieder bundesweit oder sogar weltweit verstreut? Eine virtuelle Mitgliederversammlung mit einer Live-Abstimmung kann für ihre Mitglieder eine bequeme Alternative sein! Gehen sie den nächsten Schritt in eine digitale Zukunft und führen Sie Abstimmung online durch. Lassen Sie sich von unseren Experten für digitale Abstimmungen und Wahlen beraten!
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Ablauf einer Abstimmung

Die formale Einberufung für eine Abstimmung erfolgt durch den Vorstand im Verein.
Meist werden Abstimmungen satzungskonform auf der jährlichen Mitgliederversammlung durchgeführt. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Bekanntmachung einer solchen Versammlung sowohl fristgerecht als auch frei zugänglich für alle Mitglieder verkündet wird. Kommt es in diesem Prozess zu Verstößen, kann die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung von den Mitgliedern angefochten werden.

Planen Sie daher Fristen für die Bekanntmachung der Mitgliederversammlung ein und entscheiden Sie sich für ein satzungskonformes Medium für das Versenden oder Veröffentlichen der Einladung zur Versammlung.