Ja. Es ist ein vorrangiges Ziel von POLYAS, sicherzustellen, dass die Anmeldung und Stimmabgabe bei Online-Wahlen auch für technisch unerfahrene Personen oder Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Um dieses Ziel zu erreichen, legt die POLYAS Online-Wahlsoftware besonderen Wert auf:
– Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit,
– eine klare Benutzerführung mit erklärenden Texten,
– ein einfaches Design mit leicht bedienbaren Navigationselementen,
– einen angemessenen Farbkontrast zwischen Text-, Hintergrund- und Schaltflächenfarben und
– (Fehler-)Rückmeldungen in einer leicht verständlichen Sprache.
Wir führen regelmäßig verschiedene Zugänglichkeitstests für barrierefreies Design, allgemeines Design, Updates oder Funktionen durch. Wir bemühen uns stets um eine barrierefreie Entwicklung. Insbesondere die Anwendungsoberfläche für Wahlberechtigte orientiert sich an den BITV-Kriterien. Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites, Webanwendungen und Apps.
Da der WCAG-Test (ein weiteres Verfahren für die umfassende Prüfung der Barrierefreiheit von Websites auf Basis der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1) mit seinen 60 Prüfpunkten eine Teilmenge des BITV-Tests mit seinen 92 Prüfpunkten ist, werden die Web Content Accessibility Guidelines durch die BITV-Kriterien abgedeckt.
Unser Ziel ist es, unser Wahlsystem auch zukünftig zu verbessern, indem wir uns langfristig an der EU-Norm EN 301 549 orientieren. Dies entspricht entweder den WCAG-Kriterien 2.0 Level A oder den erweiterten Kriterien der WCAG-Kriterien 2.1 Level AA.