Rechtssicherheit durch kombinierte Brief- und Online-Wahl
Als erste Architektenkammer in Deutschland führt die Brandenburgische Architektenkammer ihre Vertreterwahl 2017 bereits online durch. Dabei ist die Rechtslage gut:
Das OVG Weimar hat in seiner Entscheidung vom 30.05.2013 geurteilt, dass elektronische Wahlformen an Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) rechtskonform sind und bereits ausgeführt, wie die Wahlordnung für die Online-Wahl gestaltet sein muss.
Starten daher auch Sie jetzt ins digitale Zeitalter führen Sie Ihre Vertreterwahl online durch. Wollen Sie den Mitgliedern einen sanften Umstieg bieten? Dann kombinieren Sie Online- und Briefwahl. POLYAS organisiert dabei alles für Sie: vom Versand der Wahlunterlagen per Brief oder E-Mail bis zur Auszählung der Stimmen. Nutzen Sie unser Angebot für die kombinierte Durchführung einer Brief- und Online-Wahl.
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