In der österreichischen Debatte um die Digitalisierung der Demokratie fällt immer wieder ein Stichwort: Das VfGH-Urteil von 2011. Seitdem herrscht vielerorts der Glaube, Online-Wahlen seien in Österreich rechtlich unmöglich oder gar verboten. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Das Gegenteil ist der Fall. Es ist Zeit für eine Bestandsaufnahme zum Thema E-Voting in Österreich. 

Der VfGH-Entscheid 2011: Kein Stopp für Technologie, sondern ein Ruf nach Qualität 

Hintergrund der Debatte ist die Aufhebung der E-Voting-Verordnung bei der ÖH-Wahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Was oft missverstanden wird: Der Gerichtshof hat nicht das Prinzip der elektronischen Stimmabgabe als verfassungswidrig erklärt. Vielmehr bemängelte das Urteil die damalige konkrete Ausgestaltung der Wahlordnung. Die Kernkritikpunkte waren: 

  • Mangelnde Nachvollziehbarkeit: Die Prüfbarkeit der Stimmenzählung durch die Wahlkommission war nicht ausreichend definiert.
  • Bestimmtheit der Verordnung: Es fehlten klare Regeln, wie die Aufgaben der Wahlbehörde im digitalen Raum erfüllt werden müssen
  • Das bedeutet für heute: Das Urteil war eine Handlungsanleitung für bessere Standards, kein generelles Verbot.  

Wer darf heute in Österreich bereits online wählen? 

Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung ist die digitale Stimmabgabe für eine Vielzahl von Organisationen bereits heute rechtlich möglich. Überall dort, wo das Satzungsrecht oder spezifische Gesetze Spielräume lassen, können Wahlen digital durchgeführt werden. Dazu gehören:

  • Vereine: Von Sportclubs bis zu Fachverbänden (gemäß Vereinsgesetz). 
  • Genossenschaften: Digitale Abstimmungen und Wahlen zur Entlastung des Vorstands. 
  • Aktiengesellschaften & GmbHs: Virtuelle Hauptversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse. 
  • Kammern & Berufsverbände: Sofern die jeweilige Wahlordnung die elektronische Form vorsieht oder zulässt. 
  • Hochschulen & Körperschaften des öffentlichen Rechts: Hier bedarf es oft einer Anpassung der Verordnungen, doch technisch und prinzipiell ist der Weg offen. 

Online-Wahlen ermöglichen mehr Wahlbeteiligung und steigern Effizienz 

Live Voting vor Ort ErgebnisseWährend Österreich zögert, ist die Online-Wahl in Europa auf dem Vormarsch. Von Estland bis zur Schweiz zeigt sich: Wer barrierefrei und ortsunabhängig wählen kann, nimmt eher teil. Besonders für junge Wählergruppen und im Ausland lebende Mitglieder ist das Smartphone das Medium der Wahl. 

Die Vorteile liegen auf der Hand: 

  • Höhere Wahlbeteiligung: Niedrigschwelliger Zugang führt zu mehr Demokratie. 
  • Kostenersparnis: Weniger Druckkosten, Porto und manueller Auszählungsaufwand.
  • Rechtssicherheit: Moderne Verschlüsselung schützt das Wahlgeheimnis besser als manche klassische Urnenwahl. 

Transparenz durch Verifikation: Die POLYAS-Antwort auf das VfGH-Urteil 

Um den hohen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit gerecht zu werden, setzt POLYAS auf ein zweistufiges Verifikationskonzept. So wird sichergestellt, dass die Wahlprüfung den Forderungen des VfGH nach Transparenz voll entspricht: 

  1. Individuelle Verifikation: Jede:r Wähler:in erhält nach der Stimmabgabe einen digitalen Nachweis. Damit kann persönlich überprüft werden, ob die eigene Stimme korrekt verschlüsselt und unverändert im „digitalen Urnenkasten“ angekommen ist – ohne das Wahlgeheimnis zu verletzen. 
  2. Universelle Verifikation: Die Wahlkommission oder unabhängige Prüfer:innen können mathematisch beweisen, dass alle korrekt abgegebenen Stimmen auch richtig ausgezählt wurden. Dieser kryptografische Nachweis garantiert, dass das Endergebnis exakt der Summe der abgegebenen Stimmen entspricht. 

 

Safe Democracy 2026: Treffen Sie unseren CEO Jan Wegner in Wien 

Wie sieht der konkrete Stand der Online-Wahlen heute aus? Um diese Frage zu beantworten, war unser CEO Jan Wegner bei der Tagung „Safe Democracy“ in Wien.

Jan Wegner Geschaeftsführer POLYAS

Jan Wegner – CEO POLYAS

Dort zeigte er auf, wie moderne Wahlsysteme die Integrität der Demokratie schützen und warum Österreich jetzt den Mut zur digitalen Transformation braucht.

Sind Sie bereit für die Wahl der Zukunft? Die Technik steht bereit, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind gestaltbar – es fehlt nur noch Ihr Mut. Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen, wie wir Ihre nächste Wahl sicher, einfach und digital gestalten.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch > 

Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir unterstützen Sie jedoch gerne im Gespräch mit Ihren juristischen Fachberater:innen.