Die Wählerevidenz

Die Wählerevidenz erfasst alle Wahlberechtigten einer Wahl und enthält wichtige Informationen zum Wahlrecht der verschiedenen Wählergruppen. Der Wahlvorstand trägt Sorge für die Vollständigkeit der Wählerevidenz. Seine Mitglieder überprüfen die Daten aller Wahlberechtigten, fügen noch nicht registrierte Wahlberechtigte hinzu und ordnen sie den Wählergruppen zu. Die Pflege der Wählerevidenz ist für das Gelingen einer Wahl unerlässlich.

Die ersten Schritte zur Wählerevidenz

Folgende Schritte müssen Sie zur Erstellung der Wählerevidenz für Ihre Wahl befolgen:

  • Informieren Sie sich über das Wahlrecht und die Wahlordnung oder legen Sie diese selbst in Ihrer Satzung fest
  • Bestellen Sie einen Wahlvorstand (Dieser besteht meist aus dem Wahlleiter, seinem Stellvertreter, einem Beisitzer und dem Schriftführer)
  • Bestimmen Sie die Daten, die Sie von den Wahlberechtigten für eine effektive Wählerkommunikation benötigen
  • Entscheiden Sie sich für ein Datensystem, in dem Sie die Wählerevidenz managen wollen: 
    Haben Sie eine überschaubare Wählerschaft können Sie mit einem Excel-Listenformat beginnen, bei steigender Anzahl der Wähler jedoch istein fehlerresistentes System ratsam, das multivariate Analysen und Datenexporte erlaubt. Als große Institution verwenden Sie einfach Ihr Intranet.
  • Erfassen Sie alle wahlberechtigten Personen und teilen Sie die Wähler ggf. in Gruppen ein. 
    Beispiel: Differenzierung nach Geschlechtern, sodass nur Frauen den Stimmzettel für die Gleichstellungsbeauftragten-Wahl erhalten. 
  • Legen Sie fest, welche Wählergruppen welche Stimmzettel erhalten
  • Legen Sie die vollständige Wählerevidenz zur Einsicht aus – achten Sie auf die einzuhaltenden Fristen*

*In der Wahlordnung wird festgelegt, welcher Zeitrahmen und welche Fristen für die Einsicht in die Wählerevidenz gelten. Das kann vom 20. – bis zum 16. Tag vor Wahlbeginn oder vom 14. – 28. Tag vor der Wahl sein.

Wahl in der Wählerevidenz kontrollieren

In der Wählerevidenz sind nicht nur alle Daten zur Wählerkommunikation vermerkt, viel wichtiger ist die Funktion der Wählerevidenz als Instrument der Wähler-Authentifizierung.
Es ist daher die Aufgabe des Wahlhelfers, die Wählerevidenz am Wahltag zu verwalten und jeden Wähler auf seine Wahlberechtigung zu überprüfen.
Des Weiteren verhindert das Abhaken in den Listen eine mehrfache Stimmabgabe. 

Ungereimtheiten in der Wählerevidenz sollten schon vor Wahlbeginn gelöst werden. Daher wird die Evidenz in der Regel in einem begrenzten Zeitraum vor der Wahl zur Einsicht an einem zugänglichen Ort ausgelegt. Hier kann der Wähler persönlich überprüfen, ob er als Wahlberechtigter registriert und den richtigen Wählergruppen zugeordnet wurde. 


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Der richtige Aufbau der Wählerevidenz

Wie die Wählerevidenz im Aufbau zu gestalten ist, wird gesetzlich nicht geregelt. Doch wer ein gut strukturiertes und umfangreiche Wählerevidenz anlegt und pflegt, ist im Wahlmanagement klar im Vorteil. Lesen Sie hier weitere Tipps zum Wahlmanagement!

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