2. Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen für die Anpassung der Wahlordnung
Die Anpassung der Wahlordnung soll den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes (z.B. DSGVO) und der Wahlgeheimhaltung (z.B. BSI Zertifikat, ISO27001).
Es ist sinnvoll, eine juristische Beratung hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Änderungen rechtssicher sind und folgende Punkte beachtet werden:
BSI-Zertifikat
Achten Sie auf die Vorgabe, für Ihre Online-Wahl eine Wahlsoftware mit BSI-Zertifikat zu verwenden und somit nur tatsächlich geprüfte Systeme zu benutzen, wie z.B. das POLYAS Online-Wahlsystem. Dieses ist das einzige Wahlsystem auf dem Markt, welches sowohl BSI- als auch ISO27001 zertifiziert ist.
ISO27001
Wir empfehlen nur Anbieter auszuwählen, die über eine ISO27001 verfügen – ein Standard, an dem sich Wahlvorstände sicher orientieren können.
Stand der Technik gemäß BSI-TR-03169
Der Stand der Technik bei Online-Wahlen umfasst die aktuelle Technologien und Methoden, die erforderlich sind, um eine sichere, transparente und zuverlässige Durchführung von Online-Abstimmungen zu gewährleisten. Der Stand der Technik wurde in der Technische Richtlinie BSI-TR-03169 zusammengefasst. Hier stehen u.a. Anforderungen an Wahlsysteme, wie der BSI IT-Grundschutz bzw. die ISO 27001 Zertifizierung. POLYAS erfüllt die Standards der Technischen Richtlinie und folgt den empfohlenen Sicherheitsvorgaben.
Hosting in Deutschland
Wir empfehlen Online-Wahl-Anbieter, die speziell für die komplexen Anforderungen des deutschen Marktes und der deutschen Sicherheitsvorgaben entwickelt wurden. Hier können Sie die verschiedene Online Wahl-Anbieter vergleichen >
Universell überprüfbares Wahlergebnis
Die universell Überprüfbarkeit des Wahlergebnisses leitet sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 ab, das den Grundsatz der „Öffentlichkeit der Wahl“ im Zusammenhang mit elektronischen Wahlen festlegte. Laut Gericht muss eine Wahlmethode jederzeit unabhängig überprüft und die Ergebnisse nachvollzogen werden können – auch ohne spezifisches Fachwissen.
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