KIRCHENGEMEINDERATSWAHLEN
Mitbestimmen in Ihrer Gemeinde
- Was ist der Kirchengemeinderat?
- Wer wählt und wie wird gewählt?
- Alles zu rechtlichen Grundlagen
Der Kirchengemeinderat (KGR) ist das zentrale Leitungsgremium in den evangelischen Landeskirchen. Er besteht aus gewählten Ehrenamtlichen und Pfarrpersonen und trägt Verantwortung für:
Der Kirchengemeinderat kümmert sich darum, dass die Gemeinde organisatorisch gut aufgestellt ist und reibungslos funktioniert. Dazu zählt die Gebäudeverwaltung, Personalentscheidungen, Rechtsfragen und die Zusammenarbeit mit Verwaltungseinrichtungen.
Der KDR gestaltet das geistliche und gemeindliche Leben mit, indem er Gottesdienste plant, Gruppen und Aktivitäten fördert, Bildungs- und Seelsorgeangebote schafft sowie Innovationen und neue Projekte unterstützt. So begleitet er Menschen in ihrem Glauben und schafft Gemeinschaft.
Eine gut funktionierende Kommunikation ist essenziell für den Erfolg der Gemeindearbeit. Der KGR fördert den internen Austausch innerhalb der Gemeinde, kümmert sich aber auch um die Öffentlichkeitsarbeit und externe Vernetzung der Gemeinde.
Der Kirchengemeinderat kümmert sich um die Haushaltsplanung, die Kontrolle der Finanzen, Spenden- und Fundraising-Aktionen sowie die Projektfinanzierung für größere Vorhaben wie Bauprojekte. Die finanzielle Stabilität sind entscheidend, um laufende Aufgaben zu bewältigen und langfristige Projekte umzusetzen.
Alle Gemeindemitglieder können ihre Vertreter:innen im Kirchengemeinderat wählen.
Gewählt wird in der Regel in Präsenzwahl im Wahllokal oder bequem von zuhause per Briefwahl.
Die Voraussetzungen zur Wählbarkeit variieren je nach Landeskirche und werden durch die jeweilige Kirchenverfassung geregelt.
Die rechtlichen Regelungen zur Kirchengemeinderatswahl finden sich in der Verfassung (Grundordnung) der jeweiligen Landeskirche sowie im spezifischen Kirchengesetz über die Kirchengemeinderatsbildung (KGRBG). Diese regeln:
Ein Beispiel aus der Nordkirche:
Die Kirchengemeinde lebt von der Mitgestaltung ihrer Mitglieder. Gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderats wirken ehrenamtlich an der Leitung ihrer Gemeinde mit und entscheiden gemeinsam mit den hauptamtlichen Theolog:innen über zentrale Belange.
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