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So führen Sie Beiratswahlen in Ihrer Fondsgesellschaft online durch

Beiratswahlen in Fondsgesellschaften

Um die Geschäftsführung und Gesellschafter zu beraten, haben viele Fondsgesellschaften einen Beirat. Pflicht ist die Beiratswahl allerdings nur für spezielle Kommanditgesellschaften.

Kommanditgesellschaften brauchen einen Beirat

Der gesetzlich vorgeschriebene Beirat einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unterstützt die Geschäftsführung in ihrer täglichen Arbeit und beauftragt zum Beispiel den Abschlussprüfer, der für den Jahresbericht des Sondervermögens zuständig ist. Freiwillig eingerichtete Beiräte hingegen sind für die Imagewirkung einer Fondsgesellschaft nützlich: Diese kann nun nicht nur damit werben, dass ihre Fonds insolvenzgeschützt sind, sondern auch, dass erfahrene Berater an der Verwaltung des Fonds mitwirken.

So steht es in dem seit Juli 2013 geltenden Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), nach dem die Mitglieder des Beirats „ihrer Persönlichkeit und ihrer Sachkunde nach die Wahrung der Interessen der Anleger gewährleisten“ sollen. Dort lässt sich auch nachlesen, für welche Fondsgesellschaften die Beiratswahl Pflicht ist: für Kommanditgesellschaften, in der, der persönlich haftende Gesellschafter – der sogenannte Komplementär – ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist.

Steht auch in Ihrer Gesellschaft bald eine Beiratswahl an? Erledigen Sie diese doch einfach online und sparen Sie so Zeit und Geld!

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Drei Arten von Fondsgesellschaften

Neben der Kommanditgesellschaft dürfen gemäß dem KAGB auch AGs und GmbHs Fonds verwalten. Zusammen bilden die drei die externen KVGs. Aber auch, wenn GmbHs und AGs laut KAGB nur zur Wahl eines Aufsichtsrates verpflichtet sind, kann sich die Beiratswahl aufgrund der positiven Außenwirkung lohnen. Manche Anleger fordern sogar einen Beirat, dessen Einrichtung sich GmbHs dank der Satzungsautonomie ganz einfach in den Gesellschaftervertrag schreiben können.

AGs und GmbHs können die Grundlagen für Ihre Beiratswahl also selbst bestimmen. Für Kommanditgesellschaften richten sich die Wahlregularien laut §18 (2) KAGB nach dem Aktiengesetz. Die Gesellschafter können den Beirat auf der Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft bestimmen. Das Bestellen und Ausscheiden eines Beirats muss der Bundesanstalt (BaFin) unverzüglich gemeldet werden.

POLYAS-Tipp: Auch der Aufsichtsrat einer Fondsgesellschaft kann online gewählt werden. Mehr erfahren!

Online-Wahl hat viele Vorteile

Beiratswahlen können schnell zu einer aufwendigen Angelegenheit werden, insbesondere wenn Sie den Beirat per Briefwahl bestimmen. Doch mit der Online-Wahl von POLYAS senken Sie durch digitale Verfahren die Aufwände der Wahlorganisation und -Durchführung.

Kommen Sie Ihren Wahlberechtigten entgegen und ermöglichen Sie Ihnen die bequeme Online-Stimmabgabe!

Nebenbei bekommen Sie die Möglichkeit, sich als moderne Fondsgesellschaft zu präsentieren, die nicht nur die angebotenen Fonds digital verwaltet. Und sofern Sie die Beiratswahl auf einer Gesellschafter- oder Hauptversammlung durchführen möchten, haben wir noch ein besonderes Angebot für Sie: das Live Voting!

Die POLYAS Wahlexperten beraten Sie gerne und machen Ihnen ein Service-Angebot. zur Organisation und Durchführung der digitalen Beiratswahl. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Wahl!