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Ethikkomitee-Wahlen in Fondsgesellschaften

Manche Fondsgesellschaften haben ein freiwillig eingerichtetes Gremium, mit dem sie sich von anderen Anbietern abgrenzen: ein Ethikkomitee, auch Ethikrat, Ausschuss oder Beirat genannt. Dieses soll gewährleisten, dass die angebotenen Fonds, wie zum Beispiel ATIs, ökologisch und sozial nachhaltig sind.

Ethikkomitee soll Portfolios überprüfen

Nachhaltigkeit ist ein Trend, der in vielen Branchen verfolgt wird. Die Finanzbranche ist da keine Ausnahme. Schon vor einigen Jahrzehnten haben sich Anbieter am Markt etabliert, die auf nachhaltige Investments setzen und sich selbst strenge Regeln auferlegen. Dazu gehört oft auch die Einrichtung eines Ethikkomitees, das die Unternehmen innerhalb der Portfolios auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit überprüft.

Ein solches Ethikkomitee ist für die Außendarstellung einer Fondsgesellschaft wertvoll, handelt es sich doch um ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, mit dem sie sich von anderen Anbietern abgrenzen kann. Und die Zielgruppe für Menschen, die an nachhaltigen Produkten interessiert sind, steigt. Die Einrichtung eines Ethikkomitees kann sich für eine Fondsgesellschaft daher finanziell durchaus lohnen.

Über die Art der Einrichtung eines Ethikkomitees entscheiden Sie selbst. Führen Sie die Wahlen zum Ethikkomitee  einfach online durch und vereinfachen Sie das Wahlmanagement! 

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Prinzipien sollen Vertrauen schaffen

Allerdings müssen die Fondsanbieter dafür Sorge tragen, dass das Ethikkomitee keine reine Marketingmaßnahme bleibt, denn das würde sich auf das Image schädlicher auswirken, als keines zu haben. Zudem lassen sich renommierte Mitglieder für das Komitee nur gewinnen, wenn die Fondsgesellschaft den Eindruck vermittelt, selbstauferlegte Prinzipien einzuhalten und ein ernstes Interesse an Nachhaltigkeit zu haben.

Als Kandidaten infrage kommen etwa Wissenschaftler aus dem Sozial- oder Umweltbereich, Ärzte, Wirtschaftsethiker, Theologen, Entwicklungshelfer, Philosophen sowie Vertreter von Umwelt-, Menschenrechts- oder Verbraucherschutzorganisationen.

Die Mitglieder des Ethikkomitees sollten für ihre Tätigkeit allenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten, um die Unabhängigkeit des Gremiums zu gewährleisten. Meist hat es die Aufgabe, die Unternehmen, die etwa in einen ATI aufgenommen werden sollen, auf ihre Geschäftspraktiken hin zu untersuchen. Soziale und ökologische Ambitionen werden dabei hoch bewertet, während es andererseits eine Reihe von Ausschlusskriterien für die Aufnahme in einen Fonds gibt. Dazu gehören etwa:

  • Menschrechtsverstöße
  • Waffenhandel
  • besonders klimaschädliche Praktiken
  • umstrittene Technologien (z.B. Gentechnik, Kernenergie oder Fracking)
  • Verwicklung in Korruption oder die Missachtung von Arbeitsrecht
  • Nahrungsmittelspekulation

POLYAS-Tipp: Das Ethikkomitee einer Fondsgesellschaft ist nicht mit dem in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Beirat einer Kommanditgesellschaft zu verwechseln. Lesen Sie hier mehr darüber!

Vorteile der Online-Wahl

Da das Ethikkomitee eine freiwillige Einrichtung ist, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Schaffung von Komitees. Daher bietet es sich an, nicht nur die Geschäftsführung oder die Gesellschafter über die Zusammensetzung des Ethikkomitees entscheiden zu lassen, sondern auch in die Anleger in die Wahl miteinzubeziehen. Das schafft zusätzliches Vertrauen!

Damit die Stimmen nicht umständlich per Brief eingeholt werden müssen, nutzen Sie die Online-Wahl von POLYAS. So sparen Sie Zeit, Geld und schonen dank der papierlosen Stimmabgabe die Umwelt.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich noch heute an unsere Wahlexperten, wir beraten Sie gerne!