Mit der Delegiertenwahl kann der Ablauf der Vorstandswahl erheblich vereinfacht werden

Ablauf der Delegiertenwahlen in Berufsverbänden

Um ihren Vorstand zu bestimmen, setzen viele Berufsverbände auf die Delegiertenwahl. Besonders für große und sehr große Verbände bietet sich diese Form der Wahl an, da ihr Ablauf einfacher zu organisieren ist.

Delegiertenwahl – Lösung für große Verbände

Kleine Verbände wählen ihren Vorstand meist über eine Mitgliederversammlung. Bei einigen hundert Mitgliedern ist das noch praktikabel, aber spätestens wenn die Zahl der Wahlberechtigten vierstellig ist, wird der Ablauf einer solchen Versammlung organisatorisch zu teuer und sehr aufwendig. Daher hat sich in vielen Berufsverbänden das Prinzip der Delegiertenwahl durchgesetzt. Bei dieser wählen die Mitglieder innerhalb von Regional- oder Landesverbänden eine bestimmte Anzahl von Delegierten.

Wie genau der Ablauf der Delegiertenwahl aussieht, ist in der Satzung oder der dazugehörigen Wahlordnung eines Berufsverbands festgelegt. Dafür gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Jeder Verband entscheidet selbst, wie viele Delegierte welchem Landesverband zustehen. Dabei ist entscheidend, wie viele Mitglieder der jeweilige Landesverband hat. Je größer er ist, desto mehr Mitglieder darf er in die Delegiertenversammlung entsenden.

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Der Ablauf verschiedener Wahlverfahren

Nicht immer entscheiden die Mitglieder eines Regional- oder Landesverbands darüber, welche Delegierten in die Versammlung geschickt werden. Manchmal ist auch der örtlich gewählte Vorstand dafür zuständig oder aber die Ausschüsse und Arbeitsgruppen entsenden eigene Delegierte. Sind jedoch die Mitglieder zur Wahl aufgerufen, haben auch meist alle von ihnen das Wahlrecht.

Einschränkungen gibt es allenfalls dann, wenn ein Mitglied seine Beiträge nicht gezahlt oder eine festgelegte Altersschwelle noch nicht überschritten hat. Die Amtsdauer der Delegierten beginnt mit Annahme der Wahl und dauert je nach Satzung drei bis vier Jahre. Sie können sowohl per Personen- als auch per Listenwahl gewählt werden, auch das regelt die Satzung.

So kann der Ablauf einer Vorstandswahl aussehen:

  • Frühzeitig sollten Sie berechnen, wie viele Delegierte an der Versammlung teilnehmen müssen.
  • Fünf bis sechs Wochen vor dem Wahltermin sollte der Wahlvorstand die Mitglieder des Berufsverbands über die anstehende Delegiertenwahl informieren.
  • Nun haben die Mitglieder Gelegenheit, Vorschläge für Kandidaten einzureichen
  • Diese sollten mindestens zwei bis drei Wochen vor der Wahl bekannt gemacht werden. Im Zweifelsfall schauen Sie in die Satzung Ihres Berufsverbands!
  • Sofern die Mitglieder per Brief abstimmen, sollten die Unterlagen zwei Wochen vor der Wahl verschickt werden.
  • Jetzt bleibt nur noch das Vorbereiten der übrigen Stimmzettel und die Einrichtung des Wahllokals.

Lesen Sie hier mehr über die Wahlperiode bei der Vorstandswahl!

POLYAS-Tipp: Auch bei einer Vertreterwahl stimmen die Mitglieder nicht auf einer Versammlung ab, sondern per Brief oder online. Lesen Sie hier mehr über die Vorteile der Online-Wahl!

Delegierte online wählen

Um die Delegiertenwahl durchzuführen, setzen die meisten Berufsverbände noch immer auf die Briefwahl. Zwar kann so die dezentrale Abstimmung ermöglicht werden, aber das Vorbereiten und Verschicken der Unterlagen kostet viel Aufwand, Zeit und auch Geld und der Ablauf ist kompliziert. Mit der Online-Wahl ersparen Sie sich einen Großteil dieser Lasten:

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