KIRCHENGEMEINDERATSWAHLEN

Mitbestimmen in Ihrer Gemeinde

  • Was ist der Kirchengemeinderat?
  • Wer wählt und wie wird gewählt?
  • Alles zu rechtlichen Grundlagen

Was ist der Kirchengemeinderat?

Der Kirchengemeinderat (KGR) ist das zentrale Leitungsgremium in den evangelischen Landeskirchen. Er besteht aus gewählten Ehrenamtlichen und Pfarrpersonen und trägt Verantwortung für:

Verwaltung

Der Kirchengemeinderat kümmert sich darum, dass die Gemeinde organisatorisch gut aufgestellt ist und reibungslos funktioniert. Dazu zählt die Gebäudeverwaltung, Personalentscheidungen, Rechtsfragen und die Zusammenarbeit mit Verwaltungseinrichtungen.

Kirchliche Arbeit

Der KDR gestaltet das geistliche und gemeindliche Leben mit, indem er Gottesdienste plant, Gruppen und Aktivitäten fördert, Bildungs- und Seelsorgeangebote schafft sowie Innovationen und neue Projekte unterstützt. So begleitet er Menschen in ihrem Glauben und schafft Gemeinschaft.

Oeffentlichkeitsarbeit

Kommunikation

Eine gut funktionierende Kommunikation ist essenziell für den Erfolg der Gemeindearbeit. Der KGR fördert den internen Austausch innerhalb der Gemeinde, kümmert sich aber auch um die Öffentlichkeitsarbeit und externe Vernetzung der Gemeinde.

Finanzen

Finanzen

Der Kirchengemeinderat kümmert sich um die Haushaltsplanung, die Kontrolle der Finanzen, Spenden- und Fundraising-Aktionen sowie die Projektfinanzierung für größere Vorhaben wie Bauprojekte. Die finanzielle Stabilität sind entscheidend, um laufende Aufgaben zu bewältigen und langfristige Projekte umzusetzen.

Wer wählt und wie wird gewählt?

Wahlberechtigung

Alle Gemeindemitglieder können ihre Vertreter:innen im Kirchengemeinderat wählen.

Wahlverfahren

Gewählt wird in der Regel in Präsenzwahl im Wahllokal oder bequem von zuhause per Briefwahl.

 

Wählbarkeit

Die Voraussetzungen zur Wählbarkeit variieren je nach Landeskirche und werden durch die jeweilige Kirchenverfassung geregelt.

Rechtliche Grundlagen der Kirchengemeinderatswahl

Die rechtlichen Regelungen zur Kirchengemeinderatswahl finden sich in der Verfassung (Grundordnung) der jeweiligen Landeskirche sowie im spezifischen Kirchengesetz über die Kirchengemeinderatsbildung (KGRBG). Diese regeln:

  • Zusammensetzung des Kirchengemeinderats (z. B. Pastor:innen und gewählte Mitglieder).
  • Wahlgrundsätze, Wahlberechtigung und Wählbarkeit.
  • Wahlverfahren und technische Details wie die Gestaltung der Stimmzettel.

Ein Beispiel aus der Nordkirche:

  • Artikel 30 der Verfassung der Nordkirche bestimmt, dass die Mehrheit der Mitglieder des Kirchengemeinderats gewählt wird.
  • Das spezielle Kirchenwahlgesetz regelt die Details der Wahl.
Kirchengemeinderatswahlen Rechtliches

Warum sind die Kirchengemeinderatswahlen wichtig?

Die Kirchengemeinde lebt von der Mitgestaltung ihrer Mitglieder. Gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderats wirken ehrenamtlich an der Leitung ihrer Gemeinde mit und entscheiden gemeinsam mit den hauptamtlichen Theolog:innen über zentrale Belange.

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