Wahlordnung anpassen

So können Sie die Online-Wahlen
in Ihren Wahlordnung einführen

  • Wahlordnungen modernisieren und Online-Wahlen als Option integrieren
  • Häufigste Fragen bei der Aufnahme der Online-Wahl in Ihre Wahlordnung
  • Alle Schritte, um Ihre Wahlordnung anzupassen

3 Schritte, um Ihre Wahlordnung anzupassen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem wachsenden Bedarf an flexiblen Wahlprozessen wird es immer wichtiger, Wahlordnungen zu modernisieren und Online-Wahlen als Option zu integrieren.

Hier gibt es verschiedene Vorgaben von rechtlicher Seite, was sowohl die Anforderungen an die Online-Wahl-Technologie wie auch die IT-Vorgaben in Ihrer Wahlordnung angeht – wir schaffen den Überblick.

  • Änderungsentwurf der Wahlordnung

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    Dieser Entwurf umfasst: Wahlturnus und -fristen, Aufgaben des Wahlvorstands, Wahlrecht, Kandidaturvorschriften, Inhalte des Wahlausschreibens sowie Vorgaben zur Stimmabgabe und -auszählung.
  • Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen

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    Bei der Anpassung Ihrer Wahlordnung für Online-Wahlen sollen gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden: DSGVO, BSI-Zertifizierung, ISO27001-Zertifizierung, Hosting in Deutschland, um höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen. Das Wahlergebnis soll zudem universell überprüfbar sein.
  • Zustimmung der zuständigen Gremien

    3
    Die geänderte Wahlordnung muss durch ein zuständiges Gremium der Organisation oder Institution beschlossen werden.

1. Erstellung eines Änderungsentwurfs der Wahlordnung

Auf Basis der Analyse Ihrer Wahlordnung wird ein Entwurf zur Anpassung der Wahlordnung erarbeitet. Dieser Entwurf sollte klare Regelungen für die Einführung von Online-Wahlen enthalten. Grundsätzlich sollten Sie folgende Punkte beim Erlass oder der Überarbeitung Ihrer Wahlordnung aufnehmen:

CheckmarkWahlturnus und Zeitpunkt der Wahl

CheckmarkBestellung des Wahlvorstands und dessen Aufgaben

CheckmarkAngaben zu Wahlrecht und Wählbarkeit

CheckmarkVorschriften für die Kandidatur

CheckmarkInhalte des Wahlausschreibens

CheckmarkFormalien des Wählerverzeichnisses

CheckmarkErläuterungen zum Wahlverfahren und zum Ablauf der Stimmabgabe

CheckmarkErläuterungen zum Prozess und den Fristen der Stimmenauszählung

Erstellung eines Änderungsentwurfs der Wahlordnung
Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen für die Anpassung der Wahlordnung

2. Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen für die Anpassung der Wahlordnung

Die Anpassung der Wahlordnung soll den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes (z.B. DSGVO) und der Wahlgeheimhaltung (z.B. BSI Zertifikat, ISO27001).
Es ist sinnvoll, eine juristische Beratung hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Änderungen rechtssicher sind und folgende Punkte beachtet werden:

Checkmark BSI-Zertifikat

Achten Sie auf die Vorgabe, für Ihre Online-Wahl eine Wahlsoftware mit BSI-Zertifikat  zu verwenden und somit nur tatsächlich geprüfte Systeme zu benutzen, wie z.B. das POLYAS Online-Wahlsystem. Dieses ist das einzige Wahlsystem auf dem Markt, welches sowohl BSI- als auch ISO27001 zertifiziert ist.

Checkmark ISO27001

Wir empfehlen nur Anbieter auszuwählen, die über eine ISO27001 verfügen – ein Standard, an dem sich Wahlvorstände sicher orientieren können.

CheckmarkStand der Technik gemäß BSI-TR-03169

Der Stand der Technik bei Online-Wahlen umfasst die aktuelle Technologien und Methoden, die erforderlich sind, um eine sichere, transparente und zuverlässige Durchführung von Online-Abstimmungen zu gewährleisten. Der Stand der Technik wurde in der Technische Richtlinie BSI-TR-03169 zusammengefasst. Hier stehen u.a. Anforderungen an Wahlsysteme, wie der BSI IT-Grundschutz bzw. die ISO 27001 Zertifizierung. POLYAS erfüllt die Standards der Technischen Richtlinie und folgt den empfohlenen Sicherheitsvorgaben.

Checkmark Hosting in Deutschland

Wir empfehlen Online-Wahl-Anbieter, die speziell für die komplexen Anforderungen des deutschen Marktes und der deutschen Sicherheitsvorgaben entwickelt wurden. Hier können Sie die verschiedene Online Wahl-Anbieter vergleichen >

Checkmark Universell überprüfbares Wahlergebnis

Die universell Überprüfbarkeit des Wahlergebnisses leitet sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 ab, das den Grundsatz der „Öffentlichkeit der Wahl“ im Zusammenhang mit elektronischen Wahlen festlegte. Laut Gericht muss eine Wahlmethode jederzeit unabhängig überprüft und die Ergebnisse nachvollzogen werden können – auch ohne spezifisches Fachwissen​.
Mehr über ein universell überprüfbares Wahlergebnis >

„Die Anpassung der Wahlordnung für Online-Wahlen ist ein einfacher Schritt mit großem Mehrwert. Auch wenn eine frühzeitige Anpassung ideal ist, nehmen einige unserer Kunden diese noch während der Wahlvorbereitungen vor. Entscheidend ist, dass die Wahlordnung rechtzeitig zum Start der Online-Wahl einsatzbereit ist – so profitieren Sie von maximaler Flexibilität und einer modernen, zukunftsfähigen Wahlmethode.“
Selina Dollhopf – Sales Enablement Managerin POLYAS 

 Ein Beispiel: Anforderungen und Bestimmungen für Online-Wahlen in der Wahlordnung der Universität Jena

Die Wahlordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena erlaubt Online-Wahlen unter bestimmten Bedingungen, die strengen technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen müssen. Laut § 25a und § 25e der Wahlordnung kann die elektronische Stimmabgabe erfolgen, wenn sie sicherstellt, dass die Wahl anonym, unbeobachtet und nicht manipulierbar ist. Dazu gehören:

  1. Authentifizierung und Zugang: Wahlberechtigte loggen sich mit persönlichen Authentifizierungsdaten (z. B. URZ-Account) ein. Alternativ erhalten Personen ohne Zugang individuelle Zugangsdaten (z. B. PIN/TAN)​
  2. Technische Sicherheitsstandards: Das Wahlsystem muss den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den IT-Sicherheitsrichtlinien der Universität entsprechen. Externe Dienstleister können einbezogen werden, müssen jedoch vertraglich zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet sein​
  3. Datenschutz und Transparenz: Die Speicherung der Stimmabgaben erfolgt anonymisiert, und das endgültige Wahlverzeichnis wird auf universitätseigenen Servern geführt, um Datenschutzstandards zu gewährleisten.

Für eine detaillierte Übersicht der Wahlordnung können Sie das Verkündungsblatt der Universität Jena einsehen, in dem die genauen Vorschriften zu elektronischen Wahlen (POLYAS CORE2) beschrieben sind: Wahlordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena

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OVG Thüringen

3. Einholung der Zustimmung der zuständigen Gremien

Die geänderte Wahlordnung sollte in der Regel durch ein zuständiges Gremium der Organisation oder Institution (z.B. Vorstand, Mitgliederversammlung) beschlossen werden. Es ist wichtig, diese Gremien frühzeitig einzubeziehen und zu informieren, um die Zustimmung sicherzustellen.

Wahlordnung: Zustimmung Gremien
OVG Thüringen

Ein konkreteres Beispiel: Grundsatzurteil zur Online-Wahl des OVG Thüringen

Das OVG Thüringen hat in seiner Entscheidung vom 30.05.2013 (Aktenzeichen 1 N 240/12) geurteilt, dass elektronische Wahlen innerhalb von Hochschulen – also Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) – grundsätzlich rechtskonform sind.

Weiter führte das Gericht aus, welche Voraussetzungen eine Wahlordnung einhalten müsse, damit sie rechtskonform ist. Damit öffnete das Gericht die Tür für rechtskonforme Online-Wahlen im Bereich Hochschulen und anderen KdöR. Die in dem Urteil formulierten Mindestanforderungen an die Wahlordnung umfassen folgende Inhalte:

• Wahrung des Wahlgeheimnisses
• Schutz vor Angriffen und Manipulationen
• Öffentlichkeitsprinzip bei der Auszählung bzw. konkret der Überprüfbarkeit des Wahlergebnisses
• Technische Anforderungen an das System selbst
• Anforderungen an die einzusetzende Technik (z.B. zertifiziertes System)

POLYAS-Tipp

Sollten Sie über die Online-Wahl hinaus auch Kandidatur, Registrierung oder Nominierung digitalisieren wollen, stellen Sie sicher, dass Ihre Wahlordnung dies nicht einschränkt. Formulierungen wie „in Textform“ oder „per Brief“ können Ihren Wahlvorstand bei der Umsetzung mit digitalen Mitteln einschränken.

POLYAS unterstützt Organisationen und Institutionen dabei, ihre Wahlordnungen anzupassen, um digitale Wahlprozesse sicher umzusetzen.

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