Satzung des Naturschutzvereins

Die Satzung des Naturschutzvereins ist die wichtigste Grundlage für das Vereinsleben. Hier wird festgelegt, welches Ziel der Verein im Umwelt- oder Artenschutz verfolgt und wie die demokratische Organisation geregelt ist. Einmal erstellt, ist die Satzung aber keineswegs in Stein gemeißelt: Während der Mitgliederversammlung können Satzungsänderungen beantragt und durch Abstimmung aufgenommen werden.

Allgemeines zur Satzung

Die Satzung des Naturschutzvereins unterscheidet sich nicht grundlegend von anderen Vereinssatzungen. Es gibt zwar keine Vorschriften zur Form, aber wenn der Verein eingetragen werden soll, muss die Satzung so angelegt sein, dass die Anmeldevoraussetzungen nach § 59 BGB erfüllt werden. Demnach ist eine Abschrift der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Ist alles korrekt ist, erfolgt der Eintrag ins Vereinsregister.

Das Verfassen einer Satzung ist wesentlicher Teil der Gründung eines Naturschutzvereins. Aber auch wenn Sie diesen Gründungsakt bereits hinter sich haben, muss die Satzung von Zeit zu Zeit aktualisiert oder geändert werden. Dafür ist es nötig, die Mitgliederversammlung einzuberufen. Der Vorstand erläutert, welcher Teil der Satzung geändert werden soll, danach wird darüber abgestimmt.

Geben Sie auch abwesenden Mitgliedern die Chance, an der Abstimmung teilzunehmen und führen Sie diese online durch. Erstellen Sie jetzt gleich eine Wahl.

Nötige Inhalte der Satzung Ihres Naturschutzvereins

§ 33 Abs. 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sieht für eine Satzungsänderung eine nötige Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden Mitglieder vor. Diese Regelung können Sie innerhalb Ihres Naturschutzvereins aber ebenfalls ändern. So können Sie zum Beispiel die Einstimmigkeit festlegen, oder auch eine Zweidrittelmehrheit vorschreiben. Enthaltungen wirken sich nicht auf die Mehrheitsbestimmung aus und werden ignoriert, es sei denn die Satzung schreibt etwas anderes vor.

Folgende Inhalte müssen gemäß § 57 BGB folgende Regelungen enthalten sein:

  • der Vereinsname
  • der Ort, in dem sich der Vereinssitz befindet
  • den Vereinszweck (An dieser Stelle der Satzung müssen Sie deutlich machen, wie Sie mit Ihrem Verein zum Naturschutz beitragen wollen)
  • die Aussage, dass der Verein eingetragen werden soll

Folgende Punkte sollten außerdem in keiner Satzung fehlen und werden in der Regel von dem Amtsgericht erwartet:

  • die Bedingungen für die Mitgliedschaft im Verein
  • die Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • ein Verfahren zur Protokollierung von Beschlüssen
  • eine Regelung zur Wahl des Vorstands
  • sowie das Vorgehen bei der Einberufung einer Mitgliederversammlung

Darüber hinaus kann der Verein aufgrund seiner Vereinsautonomie seine innere Ordnung im Wesentlichen selbst bestimmen. Es steht Ihnen also frei, sich selbst Regeln aufzuerlegen.


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Vorzüge der Online-Wahl

Lassen Sie auch Ihre Mitglieder an der Online-Wal teilhaben und profitieren Sie von den Vorteilen:

  • Aktivierung aller Mitglieder und Förderung demokratischer Werte
  • Ressourcen schonen und CO2-Emission im Vergleich zur Briefwahl stark senken
  • Für die Abstimmung mit POLYAS sind keine eigenständigen Geräte notwendig, stattdessen reicht das eigene Tablet oder Smartphone mit einer aktuellen Browserversion
  • Die Wahldaten liegen auf deutschen Servern und werden gemäß der Europäischen Datenschutz Grundverordnung verarbeitet
  • Dank der automatischen Stimmauszählung bleibt mehr Zeit für die inhaltliche Vereinsarbeit.

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