Tagesordnung der Hauptversammlung

Wie genau eine Hauptversammlung abläuft, ist in der Tagesordnung festgelegt. Bei der Einberufung der Hauptversammlung muss in jedem Fall eine erste Tagesordnung festgelegt sein, die dann durch Anträge der Aktionäre geändert oder ergänzt werden kann.

Einberufung der Hauptversammlung

Eine reguläre Hauptversammlung muss laut Aktiengesetz innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres erfolgen und wird vom Vorstand einberufen, der auch die Tagesordnung aufstellt. Bei besonderen Anlässen – etwa der Fusion der Aktiengesellschaft mit einem anderen Unternehmen – kann aber auch der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung einberufen. In diesem Fall stellt dieser eine Tagesordnung auf.

Lesen Sie, was Sie bei der Einladung zur Hauptversammlung beachten müssen

Allerdings kann eine Minderheit von fünf Prozent der Aktionäre Gegenstände auf die Tagesordnung setzen lassen. Ist dies der Fall, muss der Vorstand allen Aktionären die geänderte Tagesordnung in der Bekanntmachung mitteilen. Darüber hinaus gibt es weitere Punkte, die in die Bekanntmachung gehören und von der Tagesordnung abhängen: Steht die Wahl eines Aufsichtsrates an, muss angegeben werden, nach welchen gesetzlichen Vorschriften sich dieser zusammensetzt.

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Aufgaben des Vorstands und Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat haben außerdem die Aufgabe, zu jedem Gegenstand der Tagesordnung einen Vorschlag für die Beschlussfassung zu machen. Allerdings macht nur der Aufsichtsrat Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Sonderprüfern, denn beide Einrichtungen sind dazu da, den Vorstand zu kontrollieren.

Ein Sonderprüfer kann von der Hauptversammlung dann eingesetzt werden, wenn diese den Eindruck gewinnt, dass der Vorstand unwirtschaftlich gearbeitet hat. Der Prüfer erhält Zugang zu allen Büchern, Schriften und Vermögensgegenständen der Gesellschaft. Der Vorstand legt den Bericht des Prüfers dem Aufsichtsrat vor und setzt ihn bei der nächsten Hauptversammlung auf die Tagesordnung.


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Inhalte der Tagesordnung

In der Tagesordnung geht es aber nicht nur um die Einsetzung eines Sonderprüfers oder die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder. Auch Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder Beschlüsse über die zu erwartenden Gewinne können Gegenstand der Tagesordnung sein. Denn diese koordiniert alle Aufgaben der Hauptversammlung.

Lesen Sie hier, welche weiteren Aufgaben eine Hauptversammlung hat

Wichtig ist, dass alle Tagesordnungspunkte ordnungsgemäß bekannt gegeben werden. Ist dies bei einigen Punkten nicht der Fall, dürfen über diese keine Beschlüsse gefasst werden. Außerdem muss der Vorstand jedem Aktionär, der dies verlangt, Auskünfte über die Gesellschaft erteilen, damit die Aktieninhaber die Gegenstände der Tagesordnung korrekt beurteilen können.