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Kirchgemeinden wählen online

Wahlverfahren bei Kirchenratswahlen

Der Kirchenrat oder Gemeindekirchenrat  ist ein von allen Mitgliedern einer Kirchgemeinde gewähltes Gremium, welches die geschäftliche Leitung der Gemeinde übernimmt.
Die Bezeichnung des Gremium variiert dabei, je nach Kirchengesetz der Landeskirche. In evangelischen Kirchen taucht vermehrt der Begriff: Kirchengemeinderat, Gemeindekirchenrat oder Kirchenvorstand auf. Wogegen in katholischen Kirchgemeinden die Bezeichnungen Presbyterium und Pfarrgemeinderat geläufig sind. 

Festlegung des Wahlverfahrens

Das Wahlverfahren bei Kirchenratswahlen ist abhängig von den jeweiligen Grundordnungen der verschiedenen Landeskirchen (evangelisch) beziehungsweise Bistümer (katholisch).  Die Grundordnungen werden zum Teil als Kirchengesetze oder Kirchenverfassung bezeichnet.

Die Grundordnung der Kirchen legt fest:

  • Wer bei einer Kirchenratswahl das aktive bzw. passive Wahlrecht besitzt
  • Welches Wahlverfahren bei der Wahl angewendet wird
  • Für welche Amtszeit das betreffende Gremium gewählt wird
  • Die Anzahl der zu wählenden Kirchenratsmitglieder 
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Geläufige Bestimmungen für Kirchenratswahlen

Häufig ist in den Grundordnungen der verschiedenen Kirchen festgelegt, dass die Anzahl der Mitglieder des Kirchenrats von der Anzahl der Gemeindemitglieder abhängig ist. Außerdem wird festgelegt, dass sich Kirchenräte aus ehrenamtlichen Mitgliedern, meist Gemeindemitglieder,  und hauptamtlichen Mitgliedern, meist Pfarrer, Theologen, Pfarreiverwalter, bestehen muss.  

Das Landeskirchengesetz legt das Wahlverfahren fest
Sofern das Landeskirchenrecht dies zulässt, können Kirchenräte in Persönlichkeitswahlen, in Blockwahl oder freier Listenwahl gewählt werden. Auch das Stimmenauszählungsverfahren wird durch dieses Gesetz festgelegt.

Aktives Wahlrecht
Des Weiteren wird das aktive Wahlrecht Gemeindemitgliedern gewährt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Da das Kirchengesetz zumeist die Wahl des Kirchenrats durch alle Gemeindemitglieder vorsieht, wird das Wahlrecht jüngerer Gemeindemitglieder oft von deren Eltern ausgeübt. 

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