Der Ablauf des Mitgliederentscheids ist immer etwas anders

Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag

Seit einigen Jahren gehen Parteien dazu über, ihre gesamte Basis über Koalitionsverträge abstimmen zu lassen, die sie mit anderen Parteien eingehen. Der Vertrag regelt vornehmlich, welche gemeinsamen Ziele sich die Regierungsbeteiligten setzen wollen. Innerhalb der Partei muss in jedem Fall über den Koalitionsvertrag abgestimmt werden.

Der Mitgliederentscheid wird wichtiger

Heute nimmt kaum eine Bundes- oder Landesregierung die Regierungsarbeit auf, ohne gemeinsame Ziele in einem Koalitionsvertrag festzuhalten. Der Großteil des Vertrags konzentriert sich dabei auf inhaltliche Aspekte, aber auch die Art und Weise der Zusammenarbeit wird geregelt.

Ein Koalitionsvertrag ist allerdings kein rechtlich bindendes Schriftstück, sondern nur eine Absichtserklärung. Werden Ziele des Vertrags nicht erreicht, kann das nicht vor einem Gericht eingeklagt werden. Daher gibt es auch keine rechtliche Grundlage darüber, wer in der Partei über die Vereinbarung abstimmen darf und muss. Das können die Parteien eigenständig regeln.

Immer mehr Parteien entscheiden sich jedoch dafür die innerparteiliche Demokratie zu stärken und alle Mitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen zu lassen. Die Organisation solcher Abstimmungen ist jedoch häufig kostspielig und zeitintensiv, so dass viele Parteien sich für eine Online-Abstimmung über den Koalitionsvertrag entscheiden, da hierbei Kosten und Aufwände gesenkt werden. So zum Beispiel die FDP in Nordrhein-Westfalen, die ihre Mitglieder online über die Koalition mit CDU entscheiden ließ.

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Koalitionsvertrag eigenständig bestätigen

Auch wenn der Koalitionsvertrag rechtlich unverbindlich ist, fordert das Grundgesetz von Parteien, dass ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Das Parteiengesetz konkretisiert dieses: In einer Partei sollen nicht bloß Wahlen durchgeführt werden, sondern auch jedem Mitglied die Möglichkeit geboten werden, die eigene Meinung zu äußern.

Lesen Sie hier, wie ein Mitgliederentscheid abläuft

Ob über den Koalitionsvertrag durch eine Delegiertenversammlung entschieden wird, oder ob es einen Mitgliederentscheid gibt, bestimmt jede Partei selbst. Die Mitgliederbefragung kann per Post oder online durchgeführt werden. Wichtig ist hierbei die elektronische Stimmabgabe in der Satzung der Partei zu verankern.

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Vorteile des Online-Entscheids

Der Online-Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag bietet Ihnen und Ihren Mitgliedern viele Vorteile. So senken Sie nicht nur Kosten und Aufwand für die Organisation und Durchführung Ihres Mitgliederentscheids, sondern ermöglichen auch allen Parteimitgliedern an der Entscheidungsfindung teilzuhaben. So können auch vielbeschäftigte Parteimitglieder an der Abstimmung teilnehmen, ganz gleich wo sie sich gerade aufhalten. Auf diese Weise erhöhen Sie die Wahlbeteiligung und werden zum digitalen Vorreiter der Parteienlandschaft. 

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