So funktioniert die Beschlussfassung auf der Generalversammlung der Genossenschaft

Beschlussfassung auf der Generalversammlung der Genossenschaft

Die Generalversammlung der Genossenschaft muss gemäß des Genossenschaftsgesetzes mindestens einmal im Jahr innerhalb der ersten Jahreshälfte einberufen werden. Auf ihr werden wichtige Beschlüsse über die Entwicklung der Genossenschaft gefasst. Über 400 Wahlprojekte diser Art mit Genossenschaften wurden bereits mit POLYAS durchgeführt. 

Beschlussfassung mit einfacher Stimmenmehrheit

Das Genossenschaftsgesetz sieht vor, dass Beschlüsse in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit aller anwesenden Mitglieder gefasst werden können. Bei den Abstimmungen auf der Generalversammlung hat dabei jedes Genossenschaftsmitglied eine Stimme, sofern die Genossenschaftssatzung nichts anderes vorsieht.

Allerdings gibt es einige Abstimmungspunkte für deren Annahme oder Ablehnung eine dreiviertel Mehrheit notwendig ist. 

Vereinfachen Sie die Beschlussfassung auf der Generalversammlung und führen Sie diese online durch.

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Besondere Regelungen zur Beschlussfassung auf der Generalversammlung

Die Genossenschaftssatzung kann für gewisse Abstimmungspunkte wie zum Beispiel die Entlastung des Vorstands oder eine Änderung der Satzung besondere Regelungen für die Beschlussfassung vorsehen. So kann sie zum Beispiel festlegen, dass solche Beschlüsse nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden können.
Auch das Genossenschaftsgesetz sieht einige Abstimmungspunkte vor, für deren Durchsetzung mindestens eine Dreiviertelmehrheit notwendig ist, so zum Beispiel:

  • Die Auflösung der Genossenschaft
  • Fortsetzung einer aufgelösten Genossenschaft
  • Zahlungspflichten der Genossenschaftsmitglieder bei Überschuldung 

POLYAS-Tipp: Ermöglichen Sie auch abwesenden Genossenschaftsmitgliedern die Abstimmung auf der Generalversammlung und lassen Sie sie online abstimmen. Erfahren Sie jetzt mehr zur Online-Abstimmung zur Generalversammlung!

Beschlussfassung durch die Online-Wahl vereinfachen

Das Genossenschaftsgesetz sieht in § 43 (7) vor, dass die Beschlussfassung der Generalversammlung auch auf elektronischem Wege erfolgen kann. Nutzen Sie dieses Recht für Ihre Generalversammlung und vereinfachen Sie die Beschlussfassung innerhalb Ihrer Genossenschaft. Führen Sie Abstimmungen auf der Generalversammlung einfach online mit dem Live-Voting von POLYAS durch und lassen Sie Ihre Mitglieder direkt per Smartphone abstimmen. Auf diese Weise minimieren Sie die Fehleranfälligkeit bei der Auszählung der Stimmen und erhalten rechtssichere Abstimmungsergebnisse auf Knopfdruck. Ermöglichen Sie auch abwesenden Genossenschaftsmitgliedern die Abstimmung bei der Generalversammlung und kombinieren Sie Live-Voting und Online-Wahl. So steigern Sie die Wahlbeteiligung und leben das demokratische Prinzip Ihrer Genossenschaft. Gerne organisiert POLYAS auch die Übertragung Ihrer Generalversammlung mittels Livestream für Sie.

Sie wollen Ihre Mitglieder- oder Hauptversammlung mit Abstimmungen online durchführen? 

Leider können wir Ihnen unser Live Voting erst im Herbst 2020 anbieten.

In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie Ihre Versammlung mit der POLYAS Online-Wahl digital umsetzen können.

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