Generalversammlung in der Genossenschaft: Aufgaben

Die Generalversammlung trifft in Genossenschaften mit bis zu 1.500 Mitgliedern wichtige Entscheidungen bezüglich der Geschäfte der Genossenschaft. POLYAS hat bereits über 400 Wahlprojekte mit Genossenschaften durchgeführt. Welche Aufgaben die Generalversammlung im Einzelnen hat, erfahren Sie im Folgenden.

Einberufung der Generalversammlung

An der Generalversammlung der Genossenschaft dürfen alle Mitglieder der Genossenschaft teilnehmen. Bei den Abstimmungen auf der Generalversammlung hat jedes Genossenschaftsmitglied in der Regel eine Stimme.

Die Generalversammlung wird regelmäßig mindestens einmal im Jahr einberufen. Allerdings ist es auch möglich eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, wenn mindestens ein Zehntel der Genossenschaftsmitglieder dies verlangt oder es im Interesse der Genossenschaft liegt. Darüber hinaus kann die Satzung der Genossenschaft weitere Gründe für die Einberufung der Generalversammlung festsetzen. 

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Aufgaben der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Genossenschaft hat verschiedene Aufgaben. Vor allem trifft sie Entscheidungen bezüglich der Führung und der finanziellen Situation der Genossenschaft.

Das Genossenschaftsgesetz beschreibt in § 48 folgende Zuständigkeiten der Generalversammlung:

  • Die Feststellung des Jahresabschlusses
  • Die Verwendung des Jahresüberschusses
  • Die Deckung des Jahresfehlbetrags
  • Die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands
  • Die Offenlegung eines Einzelabschlusses
  • Die Festlegung von Beschränkungen für Kredite
  • Die Festsetzung von Einzahlungen auf den Geschäftsanteil durch die Genossenschaftsmitglieder


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Die digitale Generalversammlung

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