Ablauf der Abstimmungen auf der Generalversammlung in Genossenschaften

Ablauf der Abstimmung auf der Generalversammlung in Genossenschaften

Die Generalversammlung ist das oberste Organ in Genossenschaften mit weniger als 1.500 Mitgliedern. Sie ist maßgeblich für die Entscheidungsfindung innerhalb der Genossenschaft verantwortlich. Sofern die Satzung der Genossenschaft nichts anderes vorsieht, hat jedes Mitglied eine Stimme auf der Generalversammlung. Zwar sieht das Genossenschaftsgesetz für den Ablauf von Generalversammlungen keine genauen Regelungen vor, allerdings gibt es einige Schritte, die jede Genossenschaft bei der Planung und Durchführung der Generalversammlung beachten sollte. POLYAS hat bereits über 400 Wahlprojekte mit Genossenschaften durchgeführt. 

Vorbereitung der Generalversammlung in Genossenschaften

Prüfung der Genossenschaftssatzung
Bevor die Generalversammlung einberufen werden kann, sollte die Satzung der Genossenschaft geprüft werden. Diese macht in der Regel Angaben über die Einberufung der Generalversammlung und legt fest, wer zur Generalversammlung einladen kann.

Festsetzen der Tagesordnung
Wurde geprüft, ob eine Generalversammlung einberufen werden kann, sollte eine Tagesordnung festgesetzt werden. Diese muss den Genossenschaftsmitgliedern gemeinsam mit der Einladung zur Generalversammlung zugestellt werden.

Einladung der Mitglieder zur Generalversammlung
Zur Generalversammlung müssen alle Mitglieder der Genossenschaft eingeladen werden. Die Einladung übernimmt in der Regel der Vorstand. Die Satzung kann jedoch auch vorsehen, dass der Aufsichtsrat oder andere Mitglieder der Genossenschaft zur Generalversammlung einladen können. Die Einladung sollte spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Generalversammlung erfolgen. Gemäß der Satzung der Genossenschaft kann die Einladung auf postalischem oder elektronischem Weg erfolgen. Ebenso kann auch in den genossenschaftseigenen Medien über die Einberufung der Generalversammlung informiert werden. Der Einladung sollten sowohl ein Anmeldeformular zur Generalversammlung sowie eine Stimmrechtsvollmacht beigelegt werden.

Einrichtung der Räumlichkeiten
Meist findet die Generalversammlung der Genossenschaft in den Genossenschaftsräumlichkeiten statt. Dennoch sind einige Dinge bei der Einrichtung der Räumlichkeiten zu beachten. So ist in der Regel ein Beamer für die Präsentation der Tagesordnungspunkte nötig. Außerdem müssen Catering, Getränke und Personal organisiert werden.

Erstellung der Stimmzettel zur Abstimmung auf der Generalversammlung
Auf der Generalversammlung wird über wichtige Punkte des genossenschaftlichen Miteinanders entschieden. So entlastet die Generalversammlung den Vorstand beziehungsweise den Aufsichtsrat, ist für Vorstandswahlen zuständig und beschließt über den Jahresabschluss.

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Durchführung der Abstimmung in der Genossenschaft

Einlass zur Generalversammlung
Am Tag der Generalversammlung müssen die Genossenschaftsmitglieder sich ordnungsgemäß am Versammlungsort registrieren und erhalten ihre Stimmzettel für die Abstimmungen auf der Generalversammlung. Zudem muss geprüft werden, welche Mitglieder anderen Stimmberechtigten eine Stimmrechtsvollmacht erteilt haben.

Diskussion über die Tagesordnungspunkte
Bevor die eigentliche Abstimmung auf der Generalversammlung beginnt, werden die Tagesordnungspunkte diskutiert und Änderungsanträge entgegengenommen.

Abstimmung auf der Generalversammlung
Die Art und Weise der Abstimmung zur Generalversammlung legt die Satzung der Genossenschaft fest. So können Abstimmungen entweder schriftlich oder aber per Handzeichen erfolgen. Auch die elektronische Stimmabgabe mittels Live-Voting ist eine komfortable Möglichkeit.
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Auszählung der Stimmzettel und Niederschrift
Nach Abschluss der Abstimmung erfolgt die Auszählung der abgegebenen Stimmzettel und die Verkündung des Abstimmungsergebnisses. Zudem ist eine Niederschrift über den Ablauf der Generalversammlung und die Abstimmung anzufertigen. 

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