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POLYAS hat die Datenschutzgrundverordnung umgesetzt

Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU ist seit dem 25. Mai 2018 wirksam. Natürlich hat auch POLYAS alle nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung getroffen, denn Datenschutz genießt bei uns oberste Priorität.

So profitieren Nutzer vom neuen Datenschutz

Nun ist sie da, die insbesondere in der IT-Branche seit Monaten diskutierte Datenschutzgrundverordnung. In Medien und Unternehmen zeichnete sich nach jüngsten Datenschutzskandalen ein Konsens ab, den POLYAS schon immer vorbehaltlos geteilt hat: Ohne Datenschutz kann die Digitalisierung nicht funktionieren, denn auch bei der Online-Wahl steht der Schutz der Wählerdaten an erster Stelle. EU-Bürger genießen nun allesamt höhere Datenschutzrechte als vorher.

So haben Sie nun beispielsweise ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche Ihrer personenbezogenen Daten ein Unternehmen oder eine andere Organisation gespeichert hat. Der Speicherung von Daten muss im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt werden, außerdem müssen falsche Daten auf Wunsch der Nutzer korrigiert werden. Darüber hinaus muss Datenspeicherung von nun an zweckgebunden sein, ohne juristische Rechtfertigung ist das Sammeln von Personendaten verboten.

Sie interessieren sich für die Sicherheitsmaßnahmen bei POLYAS und wollen gerne mehr darüber erfahren? Hier geht es zur Übersicht!

Alles zur Sicherheit >

Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung

POLYAS hat diese Maßnahmen umgesetzt und arbeitet dabei nach den Prinzipien, die die DSGVO vorschreibt.

  • Rechtmäßigkeit: Die Art der Datennutzung muss transparent sein
  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte Zwecke erhoben werden
  • Datenminimierung (Datensparsamkeit): Es dürfen nicht mehr Daten erhoben werden, als nötig
  • Richtigkeit: falsche Daten müssen korrigiert werden
  • Speicherbegrenzung: Die Daten dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden
  • Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen gesichert werden

POLYAS-Tipp: Wir haben eine neue Datenschutzerklärung erstellt. Hier können Sie nachlesen!

Diese Maßnahmen hat POLYAS umgesetzt

Um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung zu entsprechen, dokumentieren wir alle Verfahren, in denen personenbezogene Informationen verarbeitet werden. Unsere Mitarbeiter haben sich zur Einhaltung der Grundsätze verpflichtet und werden regelmäßig darin geschult. Anfragen von Nutzern nach Vervollständigung, Aktualisierung und Löschung ihrer Daten kommen wir entsprechend nach.

Darüber hinaus arbeiten wir ausschließlich mit Dienstleistern zusammen, die sich ebenfalls auf die Einhaltung der EU-DSGVO verpflichtet haben und nutzen nur datenschutzkonforme Dienste. Nur mit einem klaren Datenschutz können die Chancen der Digitalisierung genutzt werden – so wie die ortsunabhängige Online-Wahl von POLYAS.