Wahlen in Verwertungsgesellschaften

In Deutschland muss es laut Gesetz jedem Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ermöglicht werden, auf elektronischem Wege an den Wahlen in der Verwertungsgesellschaft teilzunehmen. Auch aus diesem Grund liegt es auf der Hand, warum deutsche Verwertungsgesellschaften Mitgliederversammlungen, Abstimmungen und Wahlen bereits überwiegend digital durchführen. Von der Registrierung für die Wahl bis hin zur eigentlichen Stimmabgabe und der Vertretung durch andere Mitglieder gilt es viel zu organisieren. Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre nächste Mitgliederversammlung optimal vorbereiten und welche digitalen Lösungen wir Ihnen anbieten können.

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