EU-Ausschreibungen einfach erklärt

EU-Ausschreibung: Definition, Fristen & Ablauf

Erfahren Sie, was eine EU-Ausschreibung ist, ab wann sie gilt, welche Fristen
zu beachten sind und wie Sie EU-weit rechtssicher ausschreiben.

Recht

Was ist eine EU-Ausschreibung?

Eine EU-Ausschreibung ist ein formales Vergabeverfahren, bei dem öffentliche Aufträge oder Dienstleistungen EU-weit bekannt gemacht werden. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen.
Solche Ausschreibungen müssen im Amtsblatt der EU (TED – Tenders Electronic Daily) veröffentlicht werden, damit Unternehmen aus allen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, Angebote einzureichen.

Wann ist eine EU-Ausschreibung Pflicht?

Ob eine Ausschreibung nach EU-Recht erfolgen muss, hängt von Auftragswerten und der Art des Auftrags ab.
Grundsätzlich gilt:

  • Bauaufträge: ab einem Schwellenwert von ca. 5,5 Mio. Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: ab ca. 215.000 Euro (bei öffentlichen Auftraggebern)
  • Sektorenauftraggeber (z. B. Energie, Verkehr, Wasser): ab ca. 431.000 Euro

Diese Werte werden alle zwei Jahre von der EU aktualisiert.

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Ausschreibung nach EU-Recht

Das Verfahren ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt.
Zentrale Prinzipien:

  • Transparenz – alle Informationen müssen öffentlich zugänglich sein
  • Nichtdiskriminierung – keine Benachteiligung ausländischer Anbieter
  • Wettbewerb – offene Chancen für alle interessierten Unternehmen
  • Dokumentationspflicht – Nachvollziehbarkeit des Verfahrens

EU-Ausschreibung Fristen

Die Fristen hängen von der Art des Verfahrens ab:
Offenes Verfahren: min. 35 Tage Angebotsfrist (kann verkürzt werden bei elektronischer Bereitstellung)
Nichtoffenes Verfahren: min. 30 Tage für Teilnahmeanträge
Verhandlungsverfahren: je nach Komplexität individuell festgelegt
Wichtig: Fristen beginnen ab Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

(Stand September 2025)

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