EU-Ausschreibungen einfach erklärt
EU-Ausschreibung: Definition, Fristen & Ablauf
Erfahren Sie, was eine EU-Ausschreibung ist, ab wann sie gilt, welche Fristen
zu beachten sind und wie Sie EU-weit rechtssicher ausschreiben.
Eine EU-Ausschreibung ist ein formales Vergabeverfahren, bei dem öffentliche Aufträge oder Dienstleistungen EU-weit bekannt gemacht werden. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen.
Solche Ausschreibungen müssen im Amtsblatt der EU (TED – Tenders Electronic Daily) veröffentlicht werden, damit Unternehmen aus allen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, Angebote einzureichen.
Ob eine Ausschreibung nach EU-Recht erfolgen muss, hängt von Auftragswerten und der Art des Auftrags ab.
Grundsätzlich gilt:
Diese Werte werden alle zwei Jahre von der EU aktualisiert.
Das Verfahren ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt.
Zentrale Prinzipien:
Die Fristen hängen von der Art des Verfahrens ab:
Offenes Verfahren: min. 35 Tage Angebotsfrist (kann verkürzt werden bei elektronischer Bereitstellung)
Nichtoffenes Verfahren: min. 30 Tage für Teilnahmeanträge
Verhandlungsverfahren: je nach Komplexität individuell festgelegt
Wichtig: Fristen beginnen ab Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
(Stand September 2025)
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