POLYAS Online-Wahl

Nachgefragt: Ich spreche heute mit Christina Jesse vom Institut für Kammerrecht über Kammerwahlen.

Das Institut für Kammerrecht ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die das Kammerrecht erforscht und darüber hinaus Kammern bei rechtlichen Fragen zur Seite steht.

Interviewerin: Kammern nehmen eine öffentliche Funktion wahr. Können Sie uns die rechtlichen Besonderheiten von Kammern kurz erklären?

Frau Jesse: Die Kammern der Wirtschaft und der freien Berufe sind als Personalkörperschaften des öffentlichen Rechts verfasste Einrichtungen und Träger sogenannter funktionaler Selbstverwaltung. Sie sind daher in Bezug auf ihre Aufgaben und ihre Funktion Teil des Staates, verfügen jedoch über eine relative Unabhängigkeit gegenüber dem Staat und erledigen ihre Aufgaben in eigener Verantwortung. Die Kammern nehmen neben ihren Selbstverwaltungsaufgaben (Interessenvertretung; berufliche Aus- und Weiterbildung; Dienstleistungen für Kammermitglieder) auch vom Staat übertragene hoheitliche Aufgaben, insbesondere im Bereich der berufsbezogenen Rechtssetzung und der Berufsaufsicht wahr.

Interviewerin: Was ist ihr Auftrag und wie unterstützen Sie Kammern?

Frau Jesse: Das Institut für Kammerrecht arbeitet als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung mit dem Ziel, die Forschung im Bereich des Kammerrechts, sowie die Weiterbildung in diesem Bereich, besonders für Wissenschaftler und Berufstätige zu fördern. Neben der Grundlagenforschung, der Vergabe von Doktorarbeiten und der Anfertigung wissenschaftlicher Studien, befasst sich das Institut auch mit der Vertiefung aktueller Fragestellung durch wissenschaftliche Beiträge im Jahrbuch des Kammerrechts, in Fachzeitschriften, aktuellen Stellungnahmen sowie auf Tagungen. Die Kammern unterstützen wir auf Anfrage mit der Erstellung von Rechtsgutachten und der Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen zu einzelnen, im Rahmen der Kammerarbeit auftretenden juristischen Fragestellungen sowie Fortbildungsangeboten für die Kammermitarbeiter. Darüber hinaus stellen wir über das Internet fortlaufend aktualisierte Informationsangebote zur Verfügung.

Interviewerin: Was wird bei Kammern gewählt?

Die Kammermitglieder wählen das Hauptorgan und Beschlussgremium ihrer Kammer, die sogenannte Vertreterversammlung bzw. Vollversammlung. In einigen Kammern gibt es auch eine Mitgliederversammlung. Das oberste Kammerorgan ist für die grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Entscheidungen der Kammer zuständig. Die Versammlung wählt oder bestimmt wiederum ein Leitungsorgan, Präsidium oder Vorstand, sowie in einigen Bereichen den ebenfalls mit einer Vertretungsfunktion ausgestalteten (Haupt-)Geschäftsführer der Kammer.

Interviewerin: Was können Sie mir über das Wahlverfahren bei Kammern erzählen?

Frau Jesse: Das Verfahren der Kammerwahlen ist je nach Kammertypus unterschiedlich ausgestaltet. Während einige Gesetze sehr detaillierte Vorschriften über das Wahlverfahren enthalten (z.B. die Handwerksordnung für die Wahl in den Handwerkskammern), überlassen andere die entsprechenden Regelungen der autonomen Rechtsetzung der Kammern in ihren Satzungen bzw. Wahlordnungen. In einigen Kammern finden Listenwahlen statt, welche eine Selbstorganisation der Kammermitglieder in konkurrierenden

Christina Jesse vom Institut für Kammerrecht

Christina Jesse vom Institut für Kammerrecht

Gruppen voraussetzen, die jeweils Vorschläge mit mehreren Personen erstellen, zwischen denen ausgewählt wird. Die Listenwahl kann als Mehrheits- oder als Verhältniswahl ausgestaltet sein. In anderen Kammern finden dagegen Personenwahlen statt, wobei alle Kandidaten einzeln antreten, ohne sich zu einem Wahlvorschlag zu gruppieren.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang noch die in einigen Kammern praktizierte Friedenswahl. Hierbei erfolgt das Wahlverfahren durch einvernehmliche Bestimmung, also ohne direkte Wahlhandlung. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Friedenswahlen ist allerdings umstritten. 

Interviewerin: Welche neueren Entwicklungen gab es in den letzten Jahren bezüglich des Wahlrechts in den Kammern?

Frau Jesse: Das Kammerwahlrecht ist immer wieder Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und wissenschaftlichen Abhandlungen, sodass auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen dahingehend fortlaufend präzisiert werden. Besondere Beachtung fand kürzlich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015 zur Zulässigkeit der Kooptation (mittelbare Hinzuwahl) von Personen zur Vollversammlung einer Industrie- und Handelskammer (BVerwG, 16.06.2015 – 10 C 14.14). Das Gericht entschied, dass die Wahlordnung einer Industrie- und Handelskammer die Ergänzung der unmittelbaren Wahl der Vollversammlung im Wege der Hinzuwahl weiterer Vollversammlungsmitglieder vorsehen darf, die Kammern hierbei aber gewisse Vorgaben beachten müssen. Mit dieser Entscheidung wurde wiederum verdeutlicht, dass die Kammerwahlen und deren rechtliche Ausgestaltung zwar den allgemeinen demokratischen Wahlrechtsgrundsätzen entsprechen müssen, hieran jedoch nicht der gleiche strenge Maßstab zu stellen ist, wie an parlamentarische Wahlen auf Bundes- oder Landesebene. 

Interviewerin: Wie lange gibt es bei Kammerwahlen schon Überlegungen zur Durchführung von Online-Wahlen?

Frau Jesse: Hierzu muss zunächst gesagt werden, dass die Kammerwahlen, sofern sie nicht im Rahmen einer Sitzung einer Versammlung der Mitglieder einer Kammer stattfinden, regelmäßig durch Briefwahl erfolgen. Für die Wahlen zu den Vollversammlungen der Handwerkskammern ist dies in der Handwerksordnung sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Für die Industrie- und Handelskammern und einen großen Teil der Berufskammern gibt es dagegen keine genauen gesetzlichen Vorgaben, sodass es in diesen Bereichen grundsätzlich denkbar ist, die Wahlhandlung (zumindest ergänzend) auch online über das Internet durchzuführen.

Online-Wahlen werden für die Kammern schon länger thematisiert, auch wenn derartigen Reformvorschlägen aus Gründen der Sicherheit zu Beginn der 2000er noch mit großer Skepsis begegnet wurde. Das Wahlmodell fand in den Folgejahren schnell Zuspruch, vor allem unter den Kammermitgliedern. Mittlerweile haben einige Kammern bereits Online-Wahlen eingeführt. Die Vorteile einer onlinebasierten Wahl liegen in erster Linie in der bequemen Durchführung des Wahlaktes und der erleichterten Stimmauszählung. Auch beobachten die Kammern mit der Einführung von Online-Wahlen einen Anstieg in der Wahlbeteiligung.

Wenn auch Sie die Wahlbeteiligung in Ihrer Kammer steigen wollen, informieren Sie sich hier. 

Interviewerin: Welche Herausforderungen sehen Sie in der Einführung von Online-Wahlen in Kammern?

Frau Jesse: In erster Linie müssen die Online-Wahlen den an die Kammerwahlen zu stellenden rechtlichen Anforderungen aus den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen genügen. Hierfür sind entsprechende Regelungen in den Wahlordnungen der Kammern zu treffen. Mithilfe technischer Vorkehrungen muss vor allem das Wahlgeheimnis und die Vermeidung von Wahlmanipulation sichergestellt werden. Darüber hinaus muss mit der technischen Ausgestaltung ein gegenüber der Briefwahl mindestens gleichwertiges Niveau an Öffentlichkeit und Transparenz hergestellt werden.

About Laila Oudray

Um die Welt zu gestalten und zu verbessern, benötigt man Informationen. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, diese Informationen zu recherchieren und hoffentlich unterhaltsam aufzubereiten. Wenn ich nicht gerade das World Wide Web für die interessantesten Themen durchforste, lebe ich meine musikalische Seite aus und singe (wie man mir sagt, auch gar nicht so schlecht). Seit April arbeite ich bei Polyas. Hier bin ich für die Pressearbeit zuständig und schreibe Blogartikel.