Lesen Sie alles über die Aufgaben der Hauptversammlung

Die Aufgaben der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines der leitenden Organe einer Aktiengesellschaft. Sie besteht allerdings nicht dauerhaft, sondern wird mindestens einmal im Jahr einberufen, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören etwa die Wahl des Aufsichtsrates, die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie das Treffen von Bestimmungen über die Gewinnverwendung.

Mitbestimmung auf der Hauptversammlung

Geschäftliche Entscheidungen sind generell nicht die Aufgabe der Hauptversammlung, dafür ist der Vorstand zuständig. Dieser ist bei der Hauptversammlung aber anwesend, um über die Entscheidungen des vergangenen Bilanzjahres zu berichten. Der Aufsichtsrat soll laut Aktiengesetz ebenfalls an der Hauptversammlung teilnehmen und hat zudem die Aufgabe, die Versammlung zu leiten.

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Stimmberechtigt sind all jene Aktionär:innen, die Stammaktien halten. Inhaber von Vorzugsaktien dürfen also nicht an Abstimmungen teilnehmen, werden als Ausgleich dafür aber höher am Unternehmensgewinn beteiligt und erhalten etwa eine höhere Dividende als Besitzer:innen von Stammaktien.

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Die wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung

Zu einer der wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung zählt die Wahl des Aufsichtsrats. Dieser ist dafür zuständig, den Vorstand zu kontrollieren. Einige Mitglieder des Aufsichtsrats sind allerdings gewählte Arbeitnehmervertreter, die nicht von der Hauptversammlung bestimmt werden. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die Entlastung stellt im Grunde einen Vertrauensbeleg der Aktionäre dar: Sie billigen die Arbeit des Vorstands. Erfolgt keine Entlastung, muss der Aufsichtsrat über den Abgang einzelner Manager:innen entscheiden. Weitere wichtige Aufgaben sind:

  • Bestimmungen über die Gewinnverwendung zu treffen
  • die Abschlussprüfer zu bestellen
  • Satzungsänderungen zu beschließen
  • Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung zu treffen
  • Sonderprüfer zu bestellen
  • die AG – notfalls – aufzulösen
  • über Fragen der Geschäftsführung entscheiden, sofern es der Vorstand es verlangt

„Die Wähler waren von der Online-Wahl begeistert, vor allen Dingen weil sie zeit- und ortsunabhängig von ihrem PC aus wählen konnten.“, Christian Riethmüller, Buchhandlung Osiander

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Abstimmungen auf der Hauptversammlung

Zu beachten ist, dass bei der Abstimmung über die einzelnen Aufgaben unterschiedliche Mehrheiten benötigt werden. Für Entscheidungen über die Wahl des Aufsichtsrats oder die Entlastung des Vorstands reicht eine Mehrheit von 50 Prozent der Stimmen. Entscheidungen von großer Tragweite – wie etwa Satzungsänderungen, die Auflösung des Unternehmens oder die Herabsetzung des Kapitals – brauchen hingegen eine Zustimmung von 75 Prozent der Stimmen.

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